Land gibt Rückmeldung zum Förderantrag aus Mitteln des Bundesstrukturfonds II

Die nächste Hürde für die Weiterentwicklung der klinischen Gesundheitsversorgung im Mühlenkreis ist genommen. Nach ausführlichen Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) sowie den Kranken- und Ersatzkassen liegt nunmehr eine Rückmeldung aus Düsseldorf zum Förderantrag der Mühlenkreiskliniken aus dem vergangenen Herbst vor.

Danach sind sich die Kranken- und Ersatzkassen sowie das MAGS einig, dass die von den Mühlenkreiskliniken in ihrem Antrag vom 15. November 2021 dargestellten Strukturveränderungen zur Verbesserung der Strukturen in der regionalen Krankenhausversorgung führen und umgesetzt werden sollten.

Für strukturverbessernde Maßnahmen in der Krankenhausversorgung stehen in der aktuellen Förderphase für den Mühlenkreis bis zu 178 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der ersten Verhandlungsrunde haben die Mühlenkreiskliniken den ersten Zugriff auf diese Fördermittel. 

Wie bereits bekannt, handelt es sich um ein mehrstufiges Förderverfahren. Der ursprüngliche Antrag ist gemäß den Förderrichtlinien bis zum 15. Juli 2022 erneut anzupassen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das MAGS einen entsprechenden Förderantrag für die Mühlenkreiskliniken beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichen.

Nähere Einzelheiten, auch zu den Anforderungen der Überarbeitung des Antrags, sollen den Kreistagsmitgliedern in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18. Mai 2022 um 16 Uhr im Kreishaus (Sitzungssaal) vorgestellt werden.

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