Weiterbildung

Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie bzw. der pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie

Aufbauend auf der Grundausbildung steht eine fach- und sachkundige, umfassend geplante Fachpflege bei Patient*innen in komplexen Pflegesituationen wie zum Beispiel bei bewusstseins-, wahrnehmungs- oder  entwicklungsbeeinträchtigten Menschen sowie wichtige pflegerelevante Daten zu erheben und weiterzuleiten im Mittelpunkt der Weiterbildung.

Über die Weiterbildung

Im Rahmen der praktischen und theoretischen Weiterbildung zur*zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Kinderkrankenpfleger*in in der Intensivpflege und Anästhesie bzw. der pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie werden die Teilnehmenden mit den vielfältigen Aufgaben verschiedener Intensiv- und Anästhesieabteilungen vertraut gemacht.

Auf der Grundlage eines engen Theorie-Praxis-Bezuges werden spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die zur Erfüllung dieses anspruchsvollen Aufgabenbereiches notwendig sind, vermittelt. Aufbauend auf der Grundausbildung erlernen die Teilnehmenden eine fach- und sachkundige, umfassend geplante Fachpflege bei Patient*innen in komplexen Pflegesituationen wie zum Beispiel bei bewusstseins-, wahrnehmungs- und entwicklungsbeeinträchtigten Menschen, Atmungs-, herzkreislaufbeeinträchtigten, abwehrgeschwächten Menschen im prä-, intra- und postoperativen Umfeld sowie die Erhebung, Dokumentation und Weiterleitung pflegerelevanter Daten.

Die Planung und Organisation des Arbeitsablaufe, Anwendung der Hygieneregeln, Arbeitsschutzbestimmungen und Rechtsvorschriften bilden einen weiteren Schwerpunkt der Weiterbildung. Darüber hinaus werden Lernfelder bearbeitet, die sich mit dem Patienten- und Projektmanagement beschäftigen. Ebenso wird die Steuerung des eigenen Lernens geschult.

Darüber hinaus wird intensiv das fach- und sachkundige, situationsgerechte Handeln in Notfallsituationen in verschiedenen fachklinischen Bereichen geübt. Von großer Wichtigkeit ist neben anderen Feldern auch die teamorientierte Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Berufsgruppen wie Chirurg*innen, Funktionsdiensten etc.

Die theoretischen Inhalte der Weiterbildung von etwa 780 Stunden werden in verschiedenen Modulen vermittelt und durch die Praxisanleiter*innen bzw. Begleitung des Lehrpersonals mit den praktischen Lehrinhalten verknüpft. Die praktische Weiterbildung findet in der Regel im Rotationsverfahren in den Mühlenkreiskliniken und in den angeschlossenen Verbundeinrichtungen statt. Sie wird als zweijähriger, berufsbegleitender Lehrgang angeboten und kann je nach Arbeitszeitmodell des Teilnehmers*der Teilnehmerin (z. B. Teilzeitbeschäftigung) darüber hinaus verlängert werden. Der Kurs endet mit einer staatlich anerkannten Prüfung.

 

Schwerpunkte
  • Arbeitsschutzbestimmungen und Rechtsvorschriften
  • Durchführung von fach- und sachkundigen, situationsgerechten Pflegeinterventionen
  • Erhebung, Dokumentation und Weiterleitung pflegerelevanter Daten
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Team
  • Schulung, Beratung und fachliche Anleitung von Pflegekräften, Schüler*innen aus medizinischen Fachberufen und des sonstigen Personals sowie Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen
Module
  • Beziehungsgestaltung
  • Fallsteuerung
  • Patientenmanagement
  • Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen z. B.: Bewusstseins-, wahrnehmungs- und entwicklungsbeeinträchtigte Menschen, Atmungs-, herzkreislaufbeeinträchtigte, abwehrgeschwächte und an Infektionen leidende Menschen, bewegungsbeeinträchtigte Menschen, Beeinträchtigung der Ernährung/Ausscheidung/Stoffwechsel und im prä-, intra- und postoperativen Umfeld, Projektmanagement
  • Personalführung und Anleitung
  • Steuerung des eigenen Lernens
Ablauf und Voraussetzungen

Weiterbildungsbeginn: 

  • Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie im November mit ungeraden Jahren (2021, 2023 usw.)
  • Fachweiterbildung in der pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie im November mit geraden Jahren (2022, 2024 usw.)

Dauer: 2 Jahre

Voraussetzungen: Berechtigung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes zur Führung der Berufsbezeichnung zur*zum Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder zur*zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme am Weiterbildungslehrgang und der damit verbundenen Freistellung zum Unterricht.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelles Lichtbild
  • Beglaubigter Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Kopie des letzten Arbeitgeberzeugnisses 

Prüfung: Jedes Modul wird entweder mit einer mündlichen, schriftlichen oder praktischen Prüfung zu den Inhalten der im Lehrgang behandelten Themen abgeschlossen. Die Fehlzeiten dürfen zehn Prozent der jeweiligen Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung nicht überschreiten. Leitung des Lehrgangs Angelika Templin, Lehrerin für Pflegeberufe

Kosten: auf Anfrage

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Studium an Fachhochschulen mit entsprechenden Fachrichtungen wie Pflegepädagogik, Pflegewissenschaften, Pflegemanagement
  • Fortbildung zur Übernahme von Leitungsfunktionen
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Die Gesundheitsbranche bietet zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten mit Perspektive.
– Julia Schäffer
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