Weiterbildung

Fachweiterbildung im Operationsdienst

Aufbauend auf die Grundausbildung stehen eine fach- und sachkundige, umfassend geplante Fachpflege, die Planung und Organisation des Arbeitsablaufe, Anwendung der Hygieneregeln, Arbeitsschutzbestimmungen und Rechtsvorschriften im Mittelpunkt der Weiterbildung. Darüber hinaus wird das situationsgerechte Instrumentieren in operativen fachklinischen Bereichen vermittelt.

Über die Weiterbildung

Im Rahmen der praktischen und theoretischen Weiterbildung zur*zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in im Gesundheitswesen im Operationsdienst sollen die Teilnehmer*innen mit den vielfältigen Aufgaben des Operationsdienstes vertraut gemacht werden.

Auf der Grundlage eines engen Theorie-Praxis-Bezuges werden ihnen die speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die zur Erfüllung dieses anspruchsvollen Aufgabenbereiches notwendig sind, vermittelt. Aufbauend auf die Grundausbildung erlernen die Teilnehmer*innen eine fach- und sachkundige, umfassend geplante Fachpflege des Patienten, die Planung und Organisation des Arbeitsablaufe, Anwendung der Hygieneregeln, Arbeitsschutzbestimmungen und Rechtsvorschriften. Darüber hinaus das fach- und sachkundige, situationsgerechte Instrumentieren in den verschiedenen operativen fachklinischen Bereichen und – ebenso bedeutsam die situationsgerechte Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht zum Aufgabengebiet der instrumentierenden Pflegekraft gehören – so sogenannte „Springertätigkeit“ im unsterilen Bereich. Von großer Wichtigkeit ist neben anderen Feldern auch die teamorientierte Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Berufsgruppen wie Chirurgen, Anästhesie etc..

Die theoretischen Inhalte der Weiterbildung von ca. 780 Std. werden in verschiedenen Modulen vermittelt und durch die Praxisanleiter bzw. Begleitung des Lehrpersonals mit den praktischen Lehrinhalten verknüpft. Die praktische Weiterbildung findet in der Regel im Rotationsverfahren in den Mühlenkreiskliniken und in den angeschlossenen Verbundeinrichtungen statt. Sie wird als zweijähriger, berufsbegleitender Lehrgang angeboten und kann je nach Arbeitszeitmodell des Teilnehmers/der Teilnehmerin (z. B. Teilzeitbeschäftigung) darüber hinaus verlängert werden. Der Kurs endet mit einer staatlich anerkannten Prüfung.

Ablauf und Voraussetzungen

Beginn: September2023

Lehrgangsdauer: 2 Jahre

Voraussetzungen: Berechtigung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes zur Führung der Berufsbezeichnung zur*zum Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder zur*zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme am Weiterbildungslehrgang und der damit verbundenen Freistellung zum Unterricht.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelles Lichtbild
  • Beglaubigter Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
  • Kopie des letzten Arbeitgeberzeugnisses 

Prüfung: Jedes Modul wird entweder mit einer mündlichen, schriftlichen oder praktischen Prüfung zu den Inhalten der im Lehrgang behandelten Themen abgeschlossen. Fehlzeiten Die Fehlzeiten dürfen 10 % der jeweiligen Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung nicht überschreiten.

Leitung des Lehrgangs: Anke Haberzettl, Akademie für Gesundheitsberufe

Kosten: auf Anfrage

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Studium an Fachhochschulen mit entsprechenden Fachrichtungen wie Pflegepädagogik, Pflegewissenschaften, Pflegemanagement.
  • Fortbildung zur Übernahme von Leitungsfunktionen. Das Fachexamen ist in vielen Kliniken Bedingung für die Leitung eines Funktionsbereiches.
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Operationstechnische Assistent*innen sind Teil eines multiprofessionellen Operationsteams. Sie sorgen für den reibungslosen Ablauf von operativen Eingriffen.
– Akademie Ausbildung OTA
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