Informationen für Patientinnen und Patienten

Von der Aufnahme über die angebotenen Zusatzleistungen bis zum sogenannten Entlassmanagement erhalten Sie im Folgenden hilfreiche Informationen über Ihren Aufenthalt in der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen.

Aufnahme

Vor Ihrem Aufenthalt besorgen Sie sich bitte (soweit möglich) eine stationäre Krankenhauseinweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt und bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit. Bei der Aufnahme werden Ihre persönlichen Daten erfasst und von den Mitarbeitern in das computergestützte Krankenhausinformationssystem eingegeben. In der Auguste-Viktoria-Klinik erfolgt die Aufnahme, ob ambulant oder stationär, in den dafür vorgesehenen Aufnahmebereichen und/oder Sekretariaten. Bei Notfällen erfolgt die Erstaufnahme in der Ambulanz.

Entlassmanagement

Für alle stationären Patient*innen wird in den Häusern der Mühlenkreiskliniken ein sogenanntes Entlassmanagement angeboten. Ziel des Entlassmanagements ist es, dass Sie nach Ihrer Krankenhausentlassung weiterhin optimal medizinisch und pflegerisch versorgt sind. Der Umfang des Entlassmanagements orientiert sich daher an Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt.

Sie werden bereits bei der Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlassmanagement teilnehmen möchten. Das bedeutet konkret: Sie können aktiv und in schriftlicher Form einwilligen, ob wir Ihre Daten weitergeben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflegekassen, Ihre Haus- und Fachärzt*innen, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Sanitätshäuser.

Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, kümmern wir uns um Ihre Anschlussheilbehandlungen oder eventuelle Beantragungen von Pflegestufen oder Hilfsmitteln – je nachdem, was Sie benötigen. Selbstverständlich können Sie dem Entlassmanagement auch widersprechen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Anschlussbehandlungen unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.

Entlassplan mit Infos zur Weiterbehandlung

Am Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihren Entlassplan mit allen Informationen für Sie und Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt erhalten. Darin enthalten sind auch bei uns erstellte Untersuchungsergebnisse. Liegen zum Zeitpunkt der Entlassung nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, geht ein ausführlicher Arztbrief an Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt, damit Ihre Behandlung lückenlos fortgesetzt werden kann.

Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin festgelegt. Die Entlassungen finden aus organisatorischen Gründen möglichst im Vormittagsbereich statt. Wir bitten unsere Patient*innen, sich bis etwa 10 Uhr auf die Entlassung vorbereitet zu haben. Während des Aufenthalts zur Verfügung gestellte und geliehene Gegenstände sollten rechtzeitig auf der Station wieder abgegeben werden. Nicht zurückgegebene geliehene Dinge werden von uns in Rechnung gestellt. Bei Bedarf kann das Pflegepersonal ein Taxi oder einen Krankentransport rufen. Ohne medizinische Notwendigkeit muss der*die Patient*in die Beförderungskosten selbst tragen.

Besteht der*die Patient*in gegen den ärztlichen Rat auf seine*ihre Entlassung oder verlässt er*sie eigenmächtig das Krankenhaus, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Krankenhaus haftet nicht für die Folgen.

Pflegeberatungsstellen helfen weiter

Bei allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit unterstützen Sie die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden Lübbecke (Link setzen: www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de ).

Die Zentren bieten kostenlose, vertrauliche und trägerunabhängige Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Beratung erfolgt per E-Mail, telefonisch, persönlich bei Ihnen zu Hause, in einem der Zentren oder auch schon im Krankenhaus, in der Rehaeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Sie erreichen die Zentren an folgenden, barrierefrei zugänglichen Standorten:

32423 Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof)
Telefon 0571 – 807 142 00, E-Mail: minden[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32545 Bad Oeynhausen, Bahnhofstraße 13
Telefon 0571 – 807 140 00, E-Mail: badoeynhausen[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32339 Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus)
Telefon 0571 807 141 00, E-Mail: espelkamp[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

Im Vorfeld oder bei eingetretener Pflegebedürftigkeit sind oftmals auch Fragen der Wohnraumanpassung zu bedenken. Die Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke informiert, berät und unterstützt rund ums barrierefreie Wohnen neutral, kostenfrei und individuell. Die Beratung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart wird.

Sie erreichen die barrierefrei zugängliche Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke an folgenden zwei Standorten:

Büro Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof), 32423 Minden
Telefon: (0571) 807 – 22 808, E-Mail: info[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de  

Büro Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus), 32339 Espelkamp
Telefon: (0571) 807 – 14 180, d.ortgies[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de

Sozialdienst

Der Sozialdienst der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen wird als weiterer Fachdienst in Ergänzung zu ärztlicher, pflegerischer und therapeutischer Versorgung tätig. Er widmet sich Patienten und Angehörigen durch Auskunft, Beratung, Information und Begleitung. Der Sozialdienst ist Ihr sachkundiger und verlässlicher Ansprechpartner bei sozialen, beruflichen, sozialrechtlichen, finanziellen und behördlichen Fragen und Sorgen, sowie den damit im Zusammenhang stehenden persönlichen und familiären Problemen. Hierzu kann der Sozialdienst mit Ihnen gemeinsam Wahl- und Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten und Entscheidungshilfen geben.

Die Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Beratungsangebot

Der Sozialdienst gibt Auskunft und Rat in sozialen und/oder sozialrechtlichen Fragen, soweit sie mit dem Krankenhausaufenthalt und seinen Ursachen und Folgen in Zusammenhang stehen. Jegliches Einschalten und Handeln des Sozialdienstes kann selbstverständlich nur mit Einverständnis des betroffenen Patienten geschehen.

Sie können sich an den Sozialdienst wenden z. B. bei Fragen:

zur medizinischen Nachsorge und Rehabilitation:

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB)
  • Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)
  • ambulante Rehabilitation


zu Möglichkeiten unterstützender Hilfen im eigenen Haushalt:

  • ambulante Pflegedienste
  • Haushaltshilfen
  • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)


zu Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen):

  • Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • nachgehende Hilfen im Erwerbsleben

zu Leistungen der Pflegeversicherung:

  • ambulante Pflege
  • Kurzzeitpflege in entsprechenden Einrichtungen
  • stationäre und teilstationäre Pflege in Pflege- und Altenheimen


zur persönlichen und familiären Lebenssituation:

  •  Versorgung von Familienangehörigen
  • Betreuungsgesetz

 
zu Angeboten der Hilfen der Nachsorge:

  • Beratungs- und Kontaktstellen
  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise


zu Hilfen bei ungeklärter finanzieller Situation

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • SGB XII (Sozialhilfe)


Gegebenenfalls erfolgt eine Vermittlung an Leistungsträger, die nach dem SGB zur Auskunft und Beratung zuständig und verpflichtet sind.

Das Büro des Sozialdienstes befindet sich neben der Zentralen Patientenaufnahme.

Sprechzeiten:
Montag – Freitag:  9 bis 12 Uhr  und nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sylke Meyer
Dipl.-Sozialarbeiterin

Telefon: 0 57 31 / 2 47 26 81
E-Mail: sylke.meyer[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Sandra Hagemeier
Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)

Telefon: 0 57 31 / 2 47 26 80
E-Mail: sandra.hagemeier[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Wahlleistungen

Patient*innen können während ihres Aufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Unterbringung erfolgt dann in eigens dafür gestalteten Räumen der Wahlleistungsstation.  Zu diesen Wahlleistungen gehören z. B. zusätzliche Verpflegungswünsche, Badzubehör (Handtücher, Bademantel, Haartrockner, etc.), aber auch andere Dinge, die den Aufenthalt in unserem Haus angenehmer gestalten können. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen und Kosten erteilen Ihnen bei der Aufnahme unsere Beschäftigten der Patientenaufnahme. Fragen Sie auch nach der gesondert für Wahlleistungen erstellten Menükarte. Bedenken Sie, dass bei bestimmten Diäten (siehe Abschnitt Verpflegung) auch die Wahlleistungsverpflegung eingeschränkt ist.

Weiteres von A bis Z

Allgemeine Vertragsbedingungen:
Hier finden Sie ein Dokument mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Herunterladen.

Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers:
Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Bett ohne fremde Hilfe verlassen dürfen, sollte in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt festgelegt werden. Für kurze Spaziergänge bietet sich das Klinikgelände an. Vor Verlassen der Station ist das Stationspersonal zu informieren. Wir bitten Sie, zu den Mahlzeiten, Behandlungen und ärztlichen Visiten auf Ihr Zimmer zurückzukehren. 

Aufklärungspflicht:
Der behandelnde Arzt klärt Sie über Risiken einer Behandlung auf. Bei Unklarheiten sollten Sie unverzüglich nachfragen.

Begleitpersonen
Begleitpersonen können bei medizinischer oder psychologischer Notwendigkeit, bescheinigt durch den behandelnden Arzt, ebenfalls aufgenommen werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird eine Begleitperson in der Regel vorausgesetzt. Die entstehenden Kosten trägt die Krankenkasse. Auch ältere Kinder bis 14 Jahre können begleitet werden. Informationen dazu, auch über die Kosten, können bei der Patientenaufnahme erfragt werden.

Blumen:
Weil Topfblumen mit Keimen belastet sein können, sind sie in der Klinik verboten. Auch Schnittblumen können auf bestimmten Stationen problematisch sein, hier besonders die Intensivstation. Im Zweifelsfall können Besucher auf der Station nachfragen.

Bescheinigungen:
Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Aufenthalte werden auf den zuständigen Stationen oder im Chefarztsekretariat Ihrer Station ausgestellt. Für umfangreichere Bescheinigungen wird eine Gebühr erhoben.

Dolmetscherliste: Für den Fall, dass Patienten und deren Angehörige einen Dolmetscher benötigen, liegt auf den Stationen sowie an der Information eine Liste mit Mitarbeitern aus, die verschiedene Sprachen beherrschen und sich gerne als Dolmetscher zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider nicht alle Sprachen beherrschen und wir nicht zu jeder Zeit sofort einen Dolmetscher verfügbar haben.

Empfang/Information:
Die Information ist von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Patienten und Besucher können an der Information Telefonkarten (siehe auch Telefonieren) erhalten. Unter Berücksichtigung des individuellen Datenschutzes dürfen wir nur sehr eingeschränkt Auskunft erteilen und teilweise auch keine Auskunft zu einem möglichen klinischen Aufenthalt geben. Sofern von den Patienten entsprechend bei der Aufnahme erklärt, dürfen wir nicht einmal nahen Angehörigen Auskunft über die Anwesenheit erteilen.

Fernsehen und Rundfunk:
Jedes Patientenzimmer ist mit Fernsehern ausgestattet. Der Fernsehempfang ist kostenlos. Der Ton kann nur über Kopfhörer empfangen werden. Sofern keine eigenen Kopfhörer (mit üblichen 3,5-mm-Klinkenstecker) vorhanden sind, können am Empfang des Krankenhauses Kopfhörer käuflich erworben werden.

Friseur:
In die Auguste-Viktoria-Klinik kommt bei Bedarf ein mobiler Friseur. Die Kontaktdaten finden Sie an der Informationstafel auf den Stationen. 

Fundsachen und Verlustmeldungen:
Fundsachen können auf der Station oder an der Information abgegeben werden. Falls die Fundsachen einem Patienten zuzuordnen sind, wird dieser schriftlich informiert. Grundsätzlich haftet die Auguste-Viktoria-Klinik nicht bei Verlust oder Beschädigung von Patienteneigentum, da bei der Aufnahme in der Regel auf die vorhandenen Verwahrungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden dem Fundbüro der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen zugeführt.

Gepäck:
Beim Gepäck sollten sich Patienten auf das Notwendigste beschränken. Wichtig ist bequeme Kleidung für den Tag, womit Patienten auch die Station verlassen können (z. B. Jogginganzug) sowie Schlafanzug oder Nachthemd für die Nacht. Handtücher müssen entweder selbst mitgebracht werden oder können über die Wahlleistungen (s.u.) gebucht werden. Auf die Mitnahme von Wertgegenständen sollte möglichst verzichtet werden. Beachten Sie, dass Sie vorrangig die Verantwortung für die von Ihnen mitgebrachten Artikel tragen. Dies gilt auch und im Besonderen, wenn Sie selbstständig Ihr Patientenzimmer verlassen. Der Verlust von Bargeld wird grundsätzlich nicht erstattet.

Checkliste Gepäck:
•            Leichte Oberbekleidung (z. B. Hausanzug, Hosen, Pullover T-Shirt, Socken, Strickjacke etc.)
•            Ausreichend Unterwäsche
•            Nachtwäsche
•            Handtücher/Waschhandschuhe
•            Feste Schuhe ohne Absatz
•            (geschlossene) Hausschuhe ohne Absatz
•            Brille/Lupe/Hörgeräte
•            Gehstock/Rollator/Rollstuhl/Handgelenksmanschetten
•            Toilettenartikel
•            Flüssigseife, Haarshampoo
•            Zahnbürste/Zahnbecher/Prothesenbecher/Haftcreme
•            Rasierapparat

Um Verwechslungen und Verluste zu vermeiden, werden Patienten gebeten, ihre Toilettenartikel zu beschriften. Verzichten Sie möglichst auf „große Reisekoffer“.  Bitte vergessen Sie nicht, vorhandene Röntgenbilder/Befunde, die für Ihren Aufenthalt erforderlich sind, mitzubringen. Denken Sie bitte unbedingt daran, bestehende Medikationspläne mitzubringen.

Handynutzung:
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Auguste-Viktoria-Klinik unter Beachtung der Hausordnung gestattet. Auf die Nutzung sollte aber im Funktionstrakt, auf den Intensivstationen und generell in der Nähe medizintechnischer Geräte verzichtet werden. Wir bitten Sie jedoch aus Rücksichtnahme anderen Patienten gegenüber, Ihr Handy auf lautlos oder leise zu stellen.

Hausordnung:
Alle Patienten und Besucher werden gebeten, die Hausordnung zu befolgen. Sie ist in der Eingangshalle ausgehängt.

Hygiene:
Um das Risiko von Infektionen, die Patienten während eines Klinikaufenthaltes bekommen können, weitestgehend einzuschränken, gibt es für alle Mitarbeiter der Auguste-Viktoria-Klinik eine Hygieneverordnung, an die sie sich halten müssen. Aber auch Patienten und deren Besucher können zu einer verbesserten Hygiene in der Klinik beitragen. Krankheitserreger werden besonders häufig über die Hände verbreitet, z. B. beim Händeschütteln. Durch ein regelmäßiges und vor allem gründliches Händewaschen kann eine Übertragung bereits vermieden werden. Personen, die an akuten Infektionskrankheiten leiden (z. B. Erkältungen, Durchfall), sollten auf Krankenbesuche verzichten. Dies gilt besonders auf der intensiv-medizinischen Station.

Informationen zu der Datenschutz-Verordnung:
Hier finden Sie Informationen zu Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Internet:
Die Auguste-Viktoria-Klinik bietet Patienten die Möglichkeit, drahtlos (per WLAN) kostenlos im Internet zu surfen. Voraussetzung ist ein privates WLAN-tauglicher Endgerät. Eine Kurzanleitung für die Nutzung erhalten Sie an der Telefonzentrale unserer Klinik.

Kostenbeteiligung:
Laut Sozialgesetzbuch ist jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte sind derzeit von den Gesetzlichen Krankenkassen auf höchstens 28 Tage pro Jahr und tägliche Kosten von zehn Euro Zuzahlung begrenzt. Patienten leisten diese Zahlungen über die Auguste-Viktoria-Klinik an die Krankenkassen. Einige Patienten sind von diesen Zuzahlungen befreit und bekommen eine Befreiungskarte. Diese wird bei der Aufnahme eingelesen.

Kerzen:
Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb der Klinik ausnahmslos untersagt.

Medikamente:
Alle von zu Hause mitgebrachten Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel, sollten dem behandelnden Arzt gezeigt werden. Bei der Einnahme von nicht aufeinander abgestimmten Präparaten kann es sonst zu Unverträglichkeiten und anderen Nebenwirkungen kommen. Ob die Einnahme der Hausmedikamente fortgesetzt werden kann, ist die Entscheidung des Arztes. Während des Krankenhausaufenthaltes verschriebene Arzneimittel müssen vom Patienten gewissenhaft eingenommen werden. Sollte sich ein Medikament als unbekömmlich erweisen, ist das Pflegepersonal sofort zu verständigen.

Notfall:
Die Ärzte der Ambulanz behandeln Patienten mit einer plötzlichen akuten orthopädischen Erkrankung oder Beschwerden. Behandlungen erfolgen ausschließlich nach telefonsicher Anmeldung bzw. Vereinbarung. Sie soll keinen Ersatz der haus- oder fachärztlichen Sprechstunde darstellen.

Parken:
Rund um die Auguste-Viktoria-Klinik sind mehrere Parkflächen für Patienten, Angehörige und Beschäftigte vorhanden, auf denen kostenlos geparkt werden kann.

Post:
Für Patienten eingehende Post wird unverzüglich zugestellt. Nachnahmesendungen oder sonstige kostenpflichtige Sendungen werden nicht angenommen. Die Patienten können unter der offiziellen Adresse der Auguste-Viktoria-Klinik angeschrieben werden. Damit Postsendungen schneller zugeordnet werden können, sollte neben dem Patientennamen auch die zuständige Station mit angegeben werden. Ausgehende Post kann an der Telefonzentrale abgegeben werden.

Rauchen und Alkohol:
Im Sinne der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen sowie mit Rücksicht auf die Brandgefahr werden Patienten und Besucher gebeten, ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich zu rauchen.

Alkohol verträgt sich oft nicht mit Medikamenten. Im Interesse der Patienten ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Auguste-Viktoria-Klinik daher nicht gestattet.

Rollstühle:
Für den Fall, dass Patienten körperlich geschwächt oder geheingeschränkt sind, stehen neben der Information am Haupteingang Rollstühle bzw. auf den Stationen bereit. Wir bitten Sie, die Rollstühle nach Nutzung wieder dorthin zurückzubringen. Eigene oder mitgebrachte Rollstühle und Gehhilfen sollten nach Möglichkeit gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Sanitätshaus der Auguste-Viktoria-Klinik / Technischen Orthopädie:
Das Sanitätshaus der Auguste-Viktoria-Klinik kann die Bereitstellung von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Orthesen und sonstigen Alltagshilfen) übernehmen. Hierzu ist allerdings Ihre Einverständniserklärung zur Versorgung erforderlich. Nach erfolgter Verordnung wird die Versorgung eingeleitet.

Schweigepflicht und Datenschutz:
Alle Beschäftigten der Auguste-Viktoria-Klinik unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch des Patienten können Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, um den vom Patienten genannten Personen Auskunft zu erteilen. Die Krankenkassen haben nach gesetzlichen Bestimmungen ein eingeschränktes Informationsrecht.

Tarif der Leistungsentgelte:
Hier finden Sie ein Dokument mit dem Tarif der Leistungsentgelte zum Herunterladen.

Telefon:
An der Information am Haupteingang werden Telefonkarten ausgegeben. Diese Karten können an einem HIMED-Automaten gegenüber der Information für 15 bis 50 Euro aufgeladen werden. Der Automat behält ein Pfand von fünf Euro ein. Anleitungen sind im Zimmer. Die Nummer, unter der der Patient zu erreichen ist, steht auf dem Telefon. Die Abbuchung der Telefongebühren erfolgt automatisch. Neben den Gebühren je Gesprächseinheit wird täglich eine Grundgebühr abgebucht. Die Telefonkarte funktioniert bis zur Entlassung, sofern ausreichend Guthaben (mindestens 7 Euro inklusive Telefonkartenpfand) vorhanden ist. Das Guthaben der Karte plus Pfand kann am Automaten auch wieder ausbezahlt werden. Wo es möglich ist, können die Patienten ihr Mobiltelefon nutzen (siehe Handynutzung).

Verpflegung:
In der Auguste-Viktoria-Klinik erhalten die Patienten täglich drei Mahlzeiten. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche nehmen die Stationsmitarbeiter(innen) regelmäßig entgegen. Aus organisatorischen Gründen sollten Menüwünsche rechtzeitig mitgeteilt werden. Für Wahlleistungs-Patienten steht ein erweitertes Speisen- und Getränkeangebot bereit. Informationen zu Wahlleistungen erhalten Patienten beim Stationspersonal. Mitgebrachte Lebensmittel können in Absprache mit dem Stationspersonal im Stationskühlschrank aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Patientenzimmer ist nicht gewünscht. Außerhalb der normalen Krankenhausverpflegung besteht in der Patientencafeteria die Möglichkeit, zusätzliche Getränke und Speisen zu kaufen.

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