Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur aktuellen Lage in Bezug auf die Coronavirus-Entwicklungen. Diese werden fortlaufend aktualisiert. Die Corona-Testzentren im Kreis Minden-Lübbecke sowie dem Kreis Herford werden am 28. Februar geschlossen.
Die Beschränkung auf zwei Besuchsberechtigte ist aufgehoben.
Die Besuchszeiten werden ausgeweitet. Am Johannes Wesling Klinikum, dem Medizinischen Zentrum für Seelische Gesundheit den Krankenhäusern in Lübbecke, Rahden und Bad Oeynhausen gelten Besuchszeiten von 13 bis 20 Uhr. In der AVK sind Besuche von 10 bis 19 Uhr (18.00 Uhr Einlassende, die Besuchszeit endet um 19.00 Uhr) möglich.
Während des Besuchs gilt eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die maskenpflicht für Patient*innen und Mitarbeiter*innen wurden vom Gesetzgeber aufgehoben. Besucher*innen werden gebeten eine FFP2-Maske mitzubringen. Im Notfall stehen an den Informationen FFP2-Masken zur Verfügung.
Die Testpflicht endet am 1. März 2023. Dies gilt für Besucher*innen, ambulanten und stationären Patient*innen sowie für Mitarbeitende.
Die gesetzliche Maskenpflicht (FFP2) besteht für Besucherinen und Besucher und für ambulante Patientinnen und Patienten fort. Bitte bringen Sie eine entsprechende Maske mit. An den Informationen stehen im Notfall Masken zur Verfügung.
Die Maskenpflicht für stationäre Patient*innen und Mitarbeitende ist aufgehoben.
Um die Kommunikationsmöglichkeiten mit Angehörigen, Freunden und Verwandten für unsere Patientinnen und Patienten zu verbessern, haben sich die Mühlenkreiskliniken entschieden, allen Patientinnen und Patienten kostenfreies Telefonieren zu ermöglichen sowie ein kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen.
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