Informationen für Patientinnen und Patienten

Von der Aufnahme über die angebotenen Zusatzleistungen bis zum sogenannten Entlassmanagement erhalten Sie im Folgenden hilfreiche Informationen über Ihren Aufenthalt im Johannes Wesling Klinikum Minden.

Aufnahme

Bei der Aufnahme werden Ihre persönlichen Daten erfasst und von den Mitarbeitenden des Klinikums in das computergestützte Krankenhausinformationssystem eingegeben. Im Johannes Wesling Klinikum erfolgt die Aufnahme, ob ambulant oder stationär, an den dafür vorgesehenen Aufnahmebereichen und Leitstellen, gegebenenfalls sogar auf der behandelnden Station. Bei Notfällen erfolgt die Erstaufnahme in der Notaufnahme. Bei Entbindungen wenden Sie sich bitte an die Notaufnahme im Eltern-Kind-Zentrum (ELKI).

Vor Ihrem Aufenthalt kümmern Sie sich bitte (soweit möglich) um eine stationäre Krankenhauseinweisung von Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Hausärztin und bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit.

Entlassung und Entlassmanagement

Für alle stationären Patient*innen wird in den Häusern der Mühlenkreiskliniken ein sogenanntes Entlassmanagement angeboten. Ziel des Entlassmanagements ist es, dass Sie nach Ihrer Krankenhausentlassung weiterhin optimal medizinisch und pflegerisch versorgt sind. Der Umfang des Entlassmanagements orientiert sich daher an Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt.

Sie werden bereits bei der Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlassmanagement teilnehmen möchten. Das bedeutet konkret: Sie können aktiv und in schriftlicher Form einwilligen, ob wir Ihre Daten weitergeben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflegekassen, Ihre Haus- und Fachärzt*innen, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Sanitätshäuser.

Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, kümmern wir uns um Ihre Anschlussheilbehandlungen oder eventuelle Beantragungen von Pflegestufen oder Hilfsmitteln – je nachdem, was Sie benötigen. Selbstverständlich können Sie dem Entlassmanagement auch widersprechen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Anschlussbehandlungen unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.

Entlassplan mit Infos zur Weiterbehandlung

Am Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihren Entlassplan mit allen Informationen für Sie und Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt erhalten. Darin enthalten sind auch bei uns erstellte Untersuchungsergebnisse. Liegen zum Zeitpunkt der Entlassung nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, geht ein ausführlicher Arztbrief an Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt, damit Ihre Behandlung lückenlos fortgesetzt werden kann.

Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin festgelegt. Die Entlassungen finden aus organisatorischen Gründen möglichst im Vormittagsbereich statt. Wir bitten unsere Patient*innen, sich bis etwa 10 Uhr auf die Entlassung vorbereitet zu haben. Während des Aufenthalts zur Verfügung gestellte und geliehene Gegenstände sollten rechtzeitig auf der Station wieder abgegeben werden. Nicht zurückgegebene geliehene Dinge werden von uns in Rechnung gestellt. Bei Bedarf kann das Pflegepersonal ein Taxi oder einen Krankentransport rufen. Ohne medizinische Notwendigkeit muss der*die Patient*in die Beförderungskosten selbst tragen.

Besteht der*die Patient*in gegen den ärztlichen Rat auf seine*ihre Entlassung oder verlässt er*sie eigenmächtig das Krankenhaus, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Krankenhaus haftet nicht für die Folgen.

Pflegeberatungsstellen helfen weiter

Bei allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit unterstützen Sie die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden Lübbecke (Link setzen: www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de ).

Die Zentren bieten kostenlose, vertrauliche und trägerunabhängige Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Beratung erfolgt per E-Mail, telefonisch, persönlich bei Ihnen zu Hause, in einem der Zentren oder auch schon im Krankenhaus, in der Rehaeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Sie erreichen die Zentren an folgenden, barrierefrei zugänglichen Standorten:

32423 Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof)
Telefon 0571 – 807 142 00, E-Mail: minden[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32545 Bad Oeynhausen, Bahnhofstraße 13
Telefon 0571 – 807 140 00, E-Mail: badoeynhausen[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32339 Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus)
Telefon 0571 807 141 00, E-Mail: espelkamp[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

Im Vorfeld oder bei eingetretener Pflegebedürftigkeit sind oftmals auch Fragen der Wohnraumanpassung zu bedenken. Die Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke informiert, berät und unterstützt rund ums barrierefreie Wohnen neutral, kostenfrei und individuell. Die Beratung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart wird.

Sie erreichen die barrierefrei zugängliche Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke an folgenden zwei Standorten:

Büro Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof), 32423 Minden
Telefon: (0571) 807 – 22 808, E-Mail: info[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de  

Büro Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus), 32339 Espelkamp
Telefon: (0571) 807 – 14 180, d.ortgies[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de

Patientenbibliothek

Die Patientenbibliothek im Johannes Wesling Klinikum Minden versorgt Patientinnen und Patienten mit Büchern, Bildbänden und vielem mehr. Die Bibliothek befindet sich an der Südmagistrale neben dem Sanitätsgeschäft. Sie bietet eine umfangreiche Auswahl an verschiedenen Medien an. Die Bibliothek lebt unter anderem von regelmäßigen Bücherflohmärkten, mit deren Erlös neue Medien gekauft werden, sowie von Spenden. Wenn Sie die Bibliothek unterstützen möchten, melden Sie sich gern. Sie erreichen das Team der Bibliothek um Leiterin Christine Schneidewind unter der Durchwahl 05 71 / 7 90-28 45.

Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montags, dienstags, donnerstags von 14 – 16 Uhr
sowie freitags von 10 – 12 Uhr 

Wahlleistungen

Patienten können während ihres Aufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Zu diesen Wahlleistungen gehören zum Beispiel zusätzliche Verpflegungswünsche, Badzubehör (Handtücher, Bademantel, Haartrockner etc.), aber auch andere Dinge, die den Aufenthalt im Johannes Wesling Klinikum angenehmer gestalten können. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen und Kosten erteilen Ihnen bei der Aufnahme unsere Beschäftigten der Leitstellen. Fragen Sie auch nach der gesondert für Wahlleistungen erstellten Menükarte. Bedenken Sie, dass die Wahlleistungsverpflegung bei bestimmten Diäten (siehe Abschnitt Verpflegung) eingeschränkt ist. Außerdem können Sie die Leistungen auf der Station oder im Tages-verlauf unter der hausinternen Rufnummer 05 71 / 7 90-5 16 05 erfragen.  

Weiteres von A bis Z
Allgemeine Vertragsbedingungen

Hier finden Sie ein Dokument mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Herunterladen.

 

Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers

Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Bett ohne fremde Hilfe verlassen dürfen, sollte in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt beziehungsweise der behandelnden Ärztin festgelegt werden. Für kurze Spaziergänge bietet sich das Klinikgelände an. Vor Verlassen der Station ist das Stationspersonal zu informieren. Wir bitten Sie, zu den Mahlzeiten, Behandlungen und ärztlichen Visiten auf Ihr Zimmer zurückzukehren.

 

Aufklärungspflicht

Der behandelnde Arzt beziehungsweise die behandelnde Ärztin klärt Sie über Risiken einer Behandlung auf. Bei Unklarheiten sollten Sie unverzüglich nachfragen. 

 

Begleitpersonen

Begleitpersonen können bei medizinischer oder psychologischer Notwendigkeit, bescheinigt durch den behandelnden Arzt beziehungsweise die behandelnde Ärztin, ebenfalls aufgenommen werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird eine Begleitperson in der Regel vorausgesetzt. Die entstehenden Kosten trägt die Krankenkasse. Auch ältere Kinder bis 14 Jahre können begleitet werden. Die Aufnahme einer Begleitperson auf anderen Stationen kann auch ohne medizinische Indikation erfolgen. Informationen dazu, auch über die Kosten, können an den Kommunikationszentralen und am Empfang erfragt werden.  

 

Blumen

Weil Topfblumen mit Keimen belastet sein können, sind sie im Krankenhaus verboten. Auch Schnittblumen können auf bestimmten Stationen problematisch sein. Dazu gehören die Intensiv- und die onkologischen Stationen. Im Zweifelsfall können Besucher auf der Station nachfragen. 

 

Bescheinigungen

Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Aufenthalte werden an den zuständigen Leitstellen oder Ihrer Station ausgestellt. Für umfangreichere Bescheinigungen muss eine Gebühr erhoben werden. 

 

Dolmetscherliste

Für den Fall, dass Patientinnen und Patienten und deren Angehörige einen Dolmetscher benötigen, liegt auf den Stationen sowie an der Information eine Liste mit Mitarbeitern aus, die verschiedene Sprachen beherrschen und sich gerne als Dolmetscher oder Dolmetscherin zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir leider nicht alle Sprachen beherrschen und wir nicht zu jeder Zeit sofort einen Dolmetscher verfügbar haben. 

 

Empfang/Information

Die Information ist rund um die Uhr besetzt. Unter Berücksichtigung des individuellen Datenschutzes dürfen wir nur sehr eingeschränkt Auskunft erteilen und teilweise auch keine Auskunft zu einem möglichen klinischen Aufenthalt geben. Sofern von dem Patienten oder der Patientin entsprechend bei der Aufnahme erklärt, dürfen wir auch keinen nahen Angehörigen Auskunft über die Anwesenheit erteilen. 

 

Fernsehen und Rundfunk

Jedes Patientenzimmer ist mit Fernsehern ausgestattet. Der Fernsehempfang ist kostenlos. Der Ton kann nur über Kopfhörer empfangen werden. Sofern keine eigenen Kopfhörer (mit üblicher 3,5-mm-Klinke) vorhanden sind, können an einem Automaten in der Eingangshalle Kopfhörer käuflich erworben  werden. 

 

Friseur und Fußpflege

Der Friseur befindet sich in der Mitte der Südmagistrale. Das Friseurteam steht Patientinnen und Patienten sowie Besucherrinnen und Besuchern montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung. Über die interne Telefonnummer -28 46 können Zeiten sowohl für Friseurtermine als auch für die medizinische Fußpflege vereinbart werden. 

 

Fundsachen und Verlustmeldungen

Fundsachen können auf der Station oder an der Information abgegeben werden. Falls die Fundsachen einem Patienten beziehungsweise einer Patientin zuzuordnen sind, wird dieser oder diese schriftlich informiert. Grundsätzlich haftet das Klinikum nicht bei Verlust oder Beschädigung von Patienteneigentum, da bei der Aufnahme in der Regel auf die vorhandenen Verwahrungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden nach einer angemessenen Frist entsorgt oder sozialen Zwecken zugeführt. 

 

Geldautomat

Ein Geldautomat befindet sich am Anfang der Südmagistrale in der Eingangshalle.

 

Grüne Damen

Seit mehr als 30 Jahren stehen die Grünen Damen des Johannes Wesling Klinikums Minden Patientinnen und Patienten zur Seite. Ihren Namen verdanken die freiwilligen Helferinnen und Helfer ihren grünen Kitteln, die sie tragen, um sich vom medizinischen Personal zu unterscheiden. Inzwischen ist auch ein Herr unter den ehrenamtlichen Helfern. Das Team hilft bei Besorgungen, der An- und Abmeldung von Telefonen, der Versorgung mit Kleidungsstücken aus Kleiderkammern oder ist für Gespräche da. Mehr als 25 Helferinnen und Helfer teilen sich den ehrenamtlichen Dienst von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die „guten Geister“ unter dem Dachverband der evangelischen Krankenhaus- und Altenhilfe e.V., leisten einen unentbehrlichen ehrenamtlichen Betreuungsdienst. 

 

Gepäck

Beim Gepäck sollten sich Patientinnen und Patienten auf das Notwendigste beschränken. Wichtig ist bequeme Kleidung für den Tag, mit der Patientinnen und Patienten auch die Station verlassen können (zum Beispiel Jogginganzug) sowie Schlafanzug oder Nachthemd für die Nacht. Handtücher müssen entweder selbst mitgebracht werden oder können über die Wahlleistungen gebucht werden. Auf die Mitnahme von Wertgegenständen sollte möglichst ver-ichtet werden. Beachten Sie, dass Sie vorrangig die Verantwortung für die von Ihnen mitgebrachten Artikel tragen. Dies gilt auch und im Besonderen, wenn Sie selbstständig Ihr Patientenzimmer verlassen. Der Verlust von Bargeld wird grundsätzlich nicht erstattet.

Checkliste Gepäck:

  • Leichte Oberbekleidung, zum Beispiel Hausanzug, Hosen, Pullover, T-Shirt, Socken, Stoppersocken, Strickjacke
  • Ausreichend Unterwäsche
  • Nachtwäsche
  • Handtücher/Waschhandschuhe
  • Feste Schuhe ohne Absatz, (geschlossene) Hausschuhe ohne Absatz
  • Brille/Lupe/Hörgeräte
  • Gehstock/Rollator/Rollstuhl/Handgelenksmanschetten
  • Toilettenartikel
  • Flüssigseife, Haarshampoo
  • Zahnbürste/Zahnbecher/Prothesenbecher/Haftcreme
  • Rasierapparat

Um Verwechslungen und Verluste zu vermeiden, werden Patienten gebeten, ihre Toilettenartikel zu beschriften. Verzichten Sie möglichst auf „große Reisekoffer“.  Bitte vergessen Sie nicht, vorhandene Röntgenbilder/Befunde, die für Ihren Aufenthalt erforderlich sind, mitzubringen. Denken Sie bitte unbedingt daran, bestehende Medikationspläne mitzubringen. 

 

Handynutzung

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Johannes Wesling Klinikum grundsätzlich nicht verboten. Auf die Nutzung sollte aber im Funktionstrakt, auf den Intensivstationen und generell in der Nähe medizintechnischer Geräte verzichtet werden. Wir bitten Sie jedoch aus Rücksichtnahme anderen Patientinnen und Patienten gegenüber, Ihr Handy auf lautlos oder leise zu stellen.

 

Hausordnung

Alle Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Hausordnung zu befolgen. Sie wird auf den einzelnen Stationen sowie in der Eingangshalle ausgehängt. 

 

Hygiene

Um das Risiko von Infektionen, die Patientinnen und Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes bekommen können, weitestgehend einzuschränken, gibt es für alle Mitarbeitenden des Klinikums eine Hygieneverordnung, an die sie sich halten müssen. Aber auch Patientinnen und Patienten und deren Besucherinnen und Besucher können zu einer verbesserten Hygiene im Krankenhaus beitragen. Krankheitserreger werden besonders häufig über die Hände verbreitet, zum Beispiel beim Händeschütteln. Durch ein regelmäßiges und vor allem gründliches Händewaschen kann eine Übertragung bereits vermieden werden. Personen, die an akuten Infektionskrankheiten leiden (zum Beispiel Erkältungen, Durchfall), sollten auf Krankenbesuche verzichten. Dies gilt besonders auf den onkologischen und intensivmedizinischen Stationen sowie im Eltern-Kind-Zentrum des Klinikums.  

 

Informationen zu der Datenschutz-Grundverordnung

Hier finden Sie Informationen zu der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 

Internet

Das Johannes Wesling Klinikum bietet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, drahtlos (per WLAN) kostenlos im Internet zu surfen. Ein Passwort ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist ein privater WLAN-tauglicher Laptop, ein Smartphone oder ähnliches. 

Anleitung:

  1. Aktivieren Sie auf Ihrem internetfähigen Gerät die WLAN-Funktion
  2. Verbinden Sie sich mit dem WLAN-Netz Internet
  3. Wenn sich Ihr Internet-Browser öffnet, bestätigen Sie bitte die Nutzungsbedingungen und klicken Sie auf Verbinden

 

Kostenbeteiligung

Laut Sozialgesetzbuch ist jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzah-lung zu leisten. Die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte sind derzeit von den Gesetzlichen Krankenkassen auf höchstens 28 Tage pro Jahr und tägliche Kosten von zehn Euro Zuzahlung begrenzt. Patienten leis-ten diese Zahlungen über das JWK an die Krankenkassen. Einige Patien-ten sind von diesen Zuzahlungen befreit und bekommen eine Befrei-ungskarte. Diese wird bei der Auf-nahme eingelesen. 

 

Kerzen

Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (zum Beispiel das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Klinikums untersagt. Ausnahmen müssen durch den Brandschutzbeauftragten genehmigt werden. 

 

Medikamente

Alle von zu Hause mitgebrachten Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel, sollten dem behandelnden Arzt beziehungsweise der behandelnden Ärztin gezeigt werden. Bei der Einnahme von nicht aufeinander abgestimmten Präparaten kann es sonst zu Unverträglichkeiten und anderen Nebenwirkungen kommen. Ob die Einnahme der Hausmedikamente fortgesetzt werden kann, ist die Entscheidung des Arztes oder der Ärztin. Während des Krankenhausaufenthaltes verschriebene Arzneimittel müssen vom Patienten beziehungsweise der Patientin gewissenhaft eingenommen werden. Sollte sich ein Medikament als unbekömmlich erweisen, ist das Pflegepersonal sofort zu verständigen. 

 

Notfall

Die Ärztinnen und Ärzte der Zentralen Notaufnahme (ZNA) behandeln Patientinnen und Patienten mit einer plötzlichen Erkrankung oder Verletzung. Sie ist rund um die Uhr besetzt. Die Behandlungsreihenfolge ergibt sich nach der Dringlichkeit des Krankheitsbildes. Dabei orientiert sich die Notfallbehandlung an den Richtlinien der Akutmedizin. Sie soll keinen Ersatz der hausärztlichen Sprechstunde darstellen. Verletzte und Erkrankte können von Angehörigen auch direkt mit dem PKW zur Notaufnahme gebracht werden. Da hier absolutes Parkverbot herrscht, ist das Fahrzeug schnellstmöglich zu entfernen. 

 

Parken

Das Johannes Wesling Klinikum Minden verfügt über mehrere große Parkflächen. Kurzzeitparken bis 30 Minuten ist kostenfrei. Bei längerer Parkzeit fallen gestaffelte Kosten zwischen 1 Euro und 1,50 Euro pro Stunde an.  Gehbehinderte Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, einem Vermerk „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) und einem Parkausweis für Behinderte dürfen kostenfrei auf dem Parkplatz parken. Für werdende Eltern stehen die sogenannten Storchenparkplätze kostenfrei zur Verfügung. Die Parkgebühren werden am Parkautomaten entrichtet. 

 

Post

Für Patientinnen und Patienten eingehende Post wird unverzüglich zugestellt. Nachnahmesendungen oder sonstige kostenpflichtige Sendungen werden nicht angenommen. Die Patientinnen und Patienten können unter der offiziellen Adresse des Johannes Wesling Klinikums, Hans-Nolte-Straße 1, 32429 Minden, angeschrieben werden. Damit Postsendungen schneller zugeordnet werden können, sollte die Anschrift neben dem Patientennamen auch die zuständige Station enthalten. Ein Briefkasten befindet sich im Eingangsbereich vor der Südmagistrale. 

 

Rauchen und Alkohol

Im Sinne der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen sowie mit Rücksicht auf die Brandgefahr werden Patientinnen, Patienten, Besucher und Besucherinnen gebeten, nur außerhalb des Gebäudes in den dafür gekennzeichneten Bereichen zu rauchen. Alkohol verträgt sich oft nicht mit Medikamenten. Im Interesse der Patienten und Patientinnen ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln im Johannes Wesling Klinikum daher nicht gestattet. 

 

Rollstühle

Für den Fall, dass Patientinnen und Patienten körperlich geschwächt oder gehbehindert sind, stehen neben der Information am Haupteingang Rollstühle bereit. Das Johannes Wesling Klinikum Minden bittet darum, sie nach Nutzung wieder dorthin zurückzubringen. Eigene oder mitgebrachte Rollstühle und Gehhilfen sollten nach Möglichkeit gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu  vermeiden. 

 

Sanitätshaus

Das Sanitätshaus an der Südmagistrale ist für die Bereitstellung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Prothesen, Orthesen und sonstigen Alltagshilfen) zuständig. Es ist von montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr, freitags von 9.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr geöffnet. 

 

Schweigepflicht und  Datenschutz

Alle Beschäftigten des Johannes Wesling Klinikums unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch der Patientin beziehungsweise des Patienten können Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, um den von dem Patienten oder der Patientin genannten Personen Auskunft zu erteilen. Die Krankenkassen haben nach gesetzlichen Bestimmungen ein eingeschränktes Informationsrecht. 

 

Tarif der Leistungsentgelte

Hier finden Sie ein Dokument mit dem Tarif der Leistungsentgelte.

 

Telefonieren

Im Klinikum in der Eingangshalle  steht ein öffentlicher Fernsprecher zur Verfügung. Wo es möglich ist, können die Patienten ihr Mobiltelefon benutzen (siehe Handynutzung). 

 

Verpflegung

Im Johannes Wesling Klinikum erhalten die Patientinnen und Patienten täglich drei Mahlzeiten. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche nehmen die Menüassistentinnen regelmäßig entgegen. Aus organisatorischen Gründen sollten Menüwünsche rechtzeitig mitgeteilt werden. Für Wahlleistungs-Patienten und -Patientinnen steht ein erweitertes Speisen- und Getränkeangebot bereit. Informationen zu Wahlleistungen erhalten Patientinnen und Patienten beim Stationspersonal. Mitgebrachte Lebensmittel können in Absprache mit dem Stationspersonal im Stationskühlschrank aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Patientenzimmer ist nicht gewünscht. Außerhalb der normalen Krankenhausverpflegung besteht an der Südmagistrale die Möglichkeit, zusätzliche Getränke und Speisen zu kaufen. 

 

Wahlleistungen

Patienten und Patientinnen können während ihres Aufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Zu diesen Wahlleistungen gehören zum Beispiel zusätzliche Verpflegungswünsche, Badzubehör (Handtücher, Bademantel, Haartrockner, etc.), aber auch andere Dinge, die den Aufenthalt im Johannes Wesling Klinikum angenehmer gestalten können. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen und Kosten erteilen Ihnen bei der Aufnahme unsere Beschäftigten der Leitstellen. Fragen Sie auch nach der gesondert für Wahlleistungen erstellten Menükarte. Bedenken Sie, dass bei bestimmten Diäten (siehe Abschnitt Verpflegung) auch die Wahlleistungsverpflegung eingeschränkt ist. Außerdem können Sie die Leistun-gen auf der Station oder im Tagesverlauf unter der hausinternen Rufnummer -5 16 05 erfragen.  

 

Zeitungen, Kiosk und Blumen

Der Kiosk an der Eingangshalle hat montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen von 8 bis 19 Uhr geöffnet. 

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