Krankenhausbesuche sind ab dem 19. Mai wieder möglich

Besuche sind an strenge Voraussetzungen geknüpft

Die Mühlenkreiskliniken lockern die weitgehenden Besuchsbeschränkungen ab dem 19. Mai 2020. Unter strengen Hygienevorschriften sind dann Krankenbesuche wieder möglich. Die Besucher müssen sich registrieren und einem Gesundheitsscreening unterziehen.
 
Besuchsrecht erhalten bis zu zwei im Vorfeld von den Patienten definierte Vertrauenspersonen. In der Regel werden diese Namen bei der Aufnahme mit angegeben. Eine dieser Vertrauenspersonen darf den Patienten pro Tag für eine Stunde besuchen. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr.  Bevor die Besucher das Krankenhaus betreten dürfen, müssen sie eine Selbstauskunft ausfüllen und sich am Eingang registrieren. „Das ist wichtig, weil wir im Zweifelsfall Infektionsketten zurückverfolgen müssen“, erklärt Dr. Peter Witte, Direktor des Instituts für Krankenhaushygiene der Mühlenkreiskliniken, der das Hygienekonzept für Besucher ausgearbeitet hat. Vor dem Betreten eines Krankenhauses wird zudem mit einem kontaktlosen Fiebermessgerät die Köpertemperatur gemessen, um eine Infektion bestmöglich auszuschließen. Das Hygienekonzept beinhaltet zudem das Tragen eines sauberen Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Zeit des Besuchs. Eine frische Maske wird von den Mühlenkreiskliniken vor den Häusern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Im Johannes Wesling Klinikum Minden, dem Krankenhaus Rahden, dem Krankenhaus Bad Oeynhausen und der Auguste-Viktoria-Klinik ist ein Besuch ohne vorherige Anmeldung möglich. Im Krankenhaus Lübbecke und im Medizinischen Zentrum für Seelische Gesundheit ist eine Anmeldung des Besuchs vorab zwingend erforderlich. Besucher sind gebeten, sich unter der Rufnummer 05741/35-0 anzumelden. Es werden Besuchstermine vergeben.

Die Besuchsregelung gilt für die Normalstationen. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr sind Besuche auf den Covid-Infektionsstationen weiterhin nicht möglich. Auf den Intensivstationen können individuelle Lösungen mit den Stationsleitungen vereinbart werden. Schwangere Frauen dürfen weiterhin im Kreißsaal von einer Person begleitet werden. Im Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) dürfen Kinder ebenfalls von einem Elternteil ohne zeitliche Einschränkung begleitet werden. Zudem sind Besuche bei medizinischen Notfällen möglich. Hierüber entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall.

Um das Screening und die Registrierung möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wünschenswert, wenn die Besucher die Selbstauskunft möglichst bereits zu Hause ausfüllen. Hier finden Sie das Formular zur Selbstauskunft. 

Newsletter
Klinikfinder