Personalrat und Vorstand einigen sich auf Zulage

Wer an Hygieneschulungen teilnimmt, bekommt mehr Geld

Der Vorstandsvorsitzende der Mühlenkreiskliniken Dr. Olaf Bornemeier (links) und der Vorsitzende des Personalrats Klaus Habbe haben sich auf eine Dienstvereinbarung zur Einführung einer erfolgsabhängigen Zulage geeinigt.

Der Personalrat und der Vorstand der Mühlenkreiskliniken haben sich auf eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt für alle TVöD-Beschäftigten verständigt.
Zukünftig können alle TVöD-Beschäftigten der Mühlenkreiskliniken eine im Tarifvertrag festgelegte Zulage erhalten. Die Zahlung, die bis zu einem Prozent des Jahreseinkommens beträgt, wird jährlich nach der Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat fällig. „Wir waren bemüht, eine sowohl möglichst einfache Regelung zu treffen, die von jedem Mitarbeiter zu erreichen ist, die aber auch unternehmensrelevante Ziele und das Unternehmensergebnis berücksichtigt“, sind sich der Personalratsvorsitzende Klaus Habbe und der Vorstandsvorsitzende Dr. Olaf Bornemeier einig. 

Aus diesem Grund haben sich der Personalrat und der Vorstand auf zwei Kriterien als Grundlage der Auszahlung geeinigt: der wirtschaftliche Erfolg des Gesamtunternehmens und individuelle Leistungen der Mitarbeiter. Als individueller Leistungsindikator haben sich Unternehmensführung und Personalvertretung für 2018 auf die Teilnahme an den Hygieneschulungen verständigt. „Für einige Berufsgruppen gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Teilnahme an solchen Schulungen. Bei anderen Berufsgruppen –  wie beispielsweise den Mitarbeitern in der Verwaltung – gibt es diese Verpflichtung nicht. Dennoch empfehlen sowohl der Personalrat als auch der Vorstand allen Mitarbeitern unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung die Teilnahme an den Hygieneschulungen. Jetzt koppeln wir die Teilnahme mit der Gewährung des erfolgsabhängigen tariflichen Gehaltsbestandteils“, sagen Dr. Olaf Bornemeier und Klaus Habbe. 

Mit der jetzt geschlossenen Dienstvereinbarung stärken die Mühlenkreiskliniken weiter ihre Attraktivität als Arbeitgeber. „Wir setzen in Kooperation zwischen Personalrat und Vorstand ein tarifliches erfolgsabhängiges Element bei der Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um. Dies besteht zusätzlich neben dem Grundgehalt und der Jahressonderzahlung“, sagen der Personalratsvorsitzende Klaus Habbe und der Vorstandsvorsitzende Dr. Olaf  Bornemeier. Alle bei den Mühlenkreiskliniken angestellten Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) oder des Marburger Bunds bezahlt. Die vergangene Tarifrunde hat für die TVöD-Beschäftigten zu einer Erhöhung des Bruttolohns in den nächsten 30 Monaten um durchschnittlich 7,5 Prozent geführt. Davon profitieren unter anderem alle Pflegekräfte. Das Grundgehalt in der Pflege bei den Mühlenkreiskliniken liegt zwischen 2700 Euro für Berufseinsteiger und 3700 Euro für erfahrene Mitarbeiter. Leitungsfunktionen auf Stationsebene werden je nach Eingruppierung mit bis zu 5000 Euro im Monat vergütet.  

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