Informationen für Patientinnen und Patienten

Von der Aufnahme über die angebotenen Zusatzleistungen bis zum sogenannten Entlassmanagement erhalten Sie im Folgenden hilfreiche Informationen über Ihren Aufenthalt im Krankenhaus Bad Oeynhausen.

Aufnahme

Vor Ihrem Aufenthalt besorgen Sie sich bitte (soweit möglich) eine stationäre Krankenhauseinweisung von Ihrem Hausarzt und bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte mit. Bei der Aufnahme werden Ihre persönlichen Daten erfasst und von den Mitarbeitern in das computergestützte Krankenhausinformationssystem eingegeben. Im Krankenhaus Bad Oeynhausen erfolgt die Aufnahme, ob ambulant oder stationär, in den dafür vorgesehenen Aufnahmebereichen und/oder Sekretariaten. Bei Notfällen erfolgt die Erstaufnahme in der Notaufnahme. Bei Entbindungen wenden Sie sich bitte an den Kreißsaal der Klinik.
 

Entlassung und Entlassmanagement

Für alle stationären Patient*innen wird in den Häusern der Mühlenkreiskliniken ein sogenanntes Entlassmanagement angeboten. Ziel des Entlassmanagements ist es, dass Sie nach Ihrer Krankenhausentlassung weiterhin optimal medizinisch und pflegerisch versorgt sind. Der Umfang des Entlassmanagements orientiert sich daher an Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt.

Sie werden bereits bei der Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlassmanagement teilnehmen möchten. Das bedeutet konkret: Sie können aktiv und in schriftlicher Form einwilligen, ob wir Ihre Daten weitergeben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflegekassen, Ihre Haus- und Fachärzt*innen, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Sanitätshäuser.

Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, kümmern wir uns um Ihre Anschlussheilbehandlungen oder eventuelle Beantragungen von Pflegestufen oder Hilfsmitteln – je nachdem, was Sie benötigen. Selbstverständlich können Sie dem Entlassmanagement auch widersprechen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Anschlussbehandlungen unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.

Entlassplan mit Infos zur Weiterbehandlung

Am Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihren Entlassplan mit allen Informationen für Sie und Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt erhalten. Darin enthalten sind auch bei uns erstellte Untersuchungsergebnisse. Liegen zum Zeitpunkt der Entlassung nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, geht ein ausführlicher Arztbrief an Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt, damit Ihre Behandlung lückenlos fortgesetzt werden kann.

Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin festgelegt. Die Entlassungen finden aus organisatorischen Gründen möglichst im Vormittagsbereich statt. Wir bitten unsere Patient*innen, sich bis etwa 10 Uhr auf die Entlassung vorbereitet zu haben. Während des Aufenthalts zur Verfügung gestellte und geliehene Gegenstände sollten rechtzeitig auf der Station wieder abgegeben werden. Nicht zurückgegebene geliehene Dinge werden von uns in Rechnung gestellt. Bei Bedarf kann das Pflegepersonal ein Taxi oder einen Krankentransport rufen. Ohne medizinische Notwendigkeit muss der*die Patient*in die Beförderungskosten selbst tragen.

Besteht der*die Patient*in gegen den ärztlichen Rat auf seine*ihre Entlassung oder verlässt er*sie eigenmächtig das Krankenhaus, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Krankenhaus haftet nicht für die Folgen.

Pflegeberatungsstellen helfen weiter

Bei allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit unterstützen Sie die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden Lübbecke (Link setzen: www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de ).

Die Zentren bieten kostenlose, vertrauliche und trägerunabhängige Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Beratung erfolgt per E-Mail, telefonisch, persönlich bei Ihnen zu Hause, in einem der Zentren oder auch schon im Krankenhaus, in der Rehaeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Sie erreichen die Zentren an folgenden, barrierefrei zugänglichen Standorten:

32423 Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof)
Telefon 0571 – 807 142 00, E-Mail: minden[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32545 Bad Oeynhausen, Bahnhofstraße 13
Telefon 0571 – 807 140 00, E-Mail: badoeynhausen[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

32339 Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus)
Telefon 0571 807 141 00, E-Mail: espelkamp[at]­pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de

Im Vorfeld oder bei eingetretener Pflegebedürftigkeit sind oftmals auch Fragen der Wohnraumanpassung zu bedenken. Die Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke informiert, berät und unterstützt rund ums barrierefreie Wohnen neutral, kostenfrei und individuell. Die Beratung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart wird.

Sie erreichen die barrierefrei zugängliche Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke an folgenden zwei Standorten:

Büro Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof), 32423 Minden
Telefon: (0571) 807 – 22 808, E-Mail: info[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de  

Büro Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus), 32339 Espelkamp
Telefon: (0571) 807 – 14 180, d.ortgies[at]­wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de

Weiteres von A bis Z
Allgemeine Vertragsbedingungen

Hier finden Sie ein Dokument mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Herunterladen.

 

Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers

Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Bett ohne fremde Hilfe verlassen dürfen, sollte in Abstimmung mit dem*der behandelnden Arzt*Ärztin festgelegt werden. Für kurze Spaziergänge bietet sich das Krankenhausgelände an. Vor Verlassen der Station ist das Stationspersonal zu informieren. Wir bitten Sie, zu den Mahlzeiten, Behandlungen und ärztlichen Visiten auf Ihr Zimmer zurückzukehren.

 

Aufklärungspflicht

Der*die behandelnde Arzt*Ärztin klärt Sie über Risiken einer Behandlung auf. Bei Unklarheiten sollten Sie unverzüglich nachfragen.

 

Begleitpersonen

Begleitpersonen können bei medizinischer oder psychologischer Notwendigkeit, bescheinigt durch den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin, ebenfalls aufgenommen werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird eine Begleitperson in der Regel vorausgesetzt. Die entstehenden Kosten trägt die Krankenkasse. Auch ältere Kinder bis 14 Jahre können begleitet werden. Informationen dazu, auch über die Kosten, können im Patientenaufnahmebüro erfragt werden.

 

Blumen

Weil Topfblumen mit Keimen belastet sein können, sind sie im Krankenhaus verboten. Auch Schnittblumen können auf bestimmten Stationen problematisch sein, hier besonders die Intensivstation. Im Zweifelsfall können Besucher*innen auf der Station nachfragen.

 

Bescheinigungen

Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Aufenthalte werden auf den zuständigen Stationen oder im Chefarztsekretariat Ihrer Station ausgestellt. Für umfangreichere Bescheinigungen wird eine Gebühr erhoben.

 

Dolmetscherliste

Für den Fall, dass Patient*innen und deren Angehörige einen Dolmetscher*innen benötigen, liegt auf den Stationen sowie an der Information eine Liste mit Mitarbeiter*innen aus, die verschiedene Sprachen beherrschen und sich gerne als Dolmetscher*innen zur Verfügung stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider nicht alle Sprachen beherrschen und wir nicht zu jeder Zeit sofort eine*n Dolmetscher*in verfügbar haben.

 

Empfang/Information

Die Information ist rund um die Uhr besetzt. Patient*innen und Besucher*innen können an der Information Telefonkarten (siehe auch Telefonieren) erhalten. Unter Berücksichtigung des individuellen Datenschutzes dürfen wir nur sehr eingeschränkt Auskunft erteilen und teilweise auch keine Auskunft zu einem möglichen klinischen Aufenthalt geben. Sofern von den Patient*innen entsprechend bei der Aufnahme erklärt, dürfen wir nicht einmal nahen Angehörigen Auskunft über die Anwesenheit erteilen.

 

Fernsehen und Rundfunk

Jedes Patientenzimmer ist mit Fernsehern ausgestattet. Der Fernsehempfang ist kostenlos. Der Ton kann nur über Kopfhörer empfangen werden. Sofern keine eigenen Kopfhörer (mit üblichen 3,5-mm-Klinkenstecker) vorhanden sind, können am Empfang des Krankenhauses Kopfhörer käuflich erworben werden.

 

Friseur*in

In das Krankenhaus Bad Oeynhausen kommt ein regelmäßig mobiler Friseur. Die Kontaktdaten finden Sie an der Informationstafel auf den Stationen.  

 

Fundsachen und Verlustmeldungen

Fundsachen können auf der Station oder an der Information abgegeben werden. Falls die Fundsachen einem*einer Patient*in zuzuordnen sind, wird dieser schriftlich informiert. Grundsätzlich haftet das Krankenhaus Bad Oeynhausen nicht bei Verlust oder Beschädigung von Patienteneigentum, da bei der Aufnahme in der Regel auf die vorhandenen Verwahrungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden dem Fundbüro der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen zugeführt.

 

Gepäck

Beim Gepäck sollten sich Patient*innen auf das Notwendigste beschränken. Wichtig ist bequeme Kleidung für den Tag, womit Patient*innen auch die Station verlassen können (z. B. Jogginganzug) sowie Schlafanzug oder Nachthemd für die Nacht. Handtücher müssen entweder selbst mitgebracht werden oder können über die Wahlleistungen (s.u.) gebucht werden. Auf die Mitnahme von Wertgegenständen sollte möglichst verzichtet werden. Beachten Sie, dass Sie vorrangig die Verantwortung für die von Ihnen mitgebrachten Artikel tragen. Dies gilt auch und im Besonderen, wenn Sie selbstständig Ihr Patientenzimmer verlassen. Der Verlust von Bargeld wird grundsätzlich nicht erstattet.

Checkliste Gepäck:

  • Leichte Oberbekleidung (z. B. Hausanzug, Hosen, Pullover T-Shirt, Socken, Strickjacke etc.)
  • Ausreichend Unterwäsche
  • Nachtwäsche
  • Handtücher/Waschhandschuhe
  • Feste Schuhe ohne Absatz
  • (geschlossene) Hausschuhe ohne Absatz
  • Brille/Lupe/Hörgeräte
  • Gehstock/Rollator/Rollstuhl/Handgelenksmanschetten
  • Toilettenartikel
  • Flüssigseife, Haarshampoo
  • Zahnbürste/Zahnbecher/Prothesenbecher/Haftcreme
  • Rasierapparat

Um Verwechslungen und Verluste zu vermeiden, werden Patient*innen gebeten, ihre Toilettenartikel zu beschriften. Verzichten Sie möglichst auf „große Reisekoffer“.  Bitte vergessen Sie nicht, vorhandene Röntgenbilder/Befunde, die für Ihren Aufenthalt erforderlich sind, mitzubringen. Denken Sie bitte unbedingt daran, bestehende Medikationspläne mitzubringen.

 

Handynutzung

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Krankenhaus Bad Oeynhausen unter Beachtung der Hausordnung gestattet. Auf die Nutzung sollte aber im Funktionstrakt, auf den Intensivstationen und generell in der Nähe medizintechnischer Geräte verzichtet werden. Wir bitten Sie jedoch aus Rücksichtnahme anderen Patient*innen gegenüber, Ihr Handy auf lautlos oder leise zu stellen.

 

Hausordnung

Alle Patient*innen und Besucher*innen werden gebeten, die Hausordnung zu befolgen. Sie ist in der Eingangshalle ausgehängt.

 

Hygiene

Um das Risiko von Infektionen, die Patient*innen während eines Krankenhausaufenthaltes bekommen können, weitestgehend einzuschränken, gibt es für alle Mitarbeiter*innen des Krankenhauses Bad Oeynhausen eine Hygieneverordnung, an die sie sich halten müssen. Aber auch Patient*innen und deren Besucher*innen können zu einer verbesserten Hygiene im Krankenhaus beitragen. Krankheitserreger werden besonders häufig über die Hände verbreitet, z. B. beim Händeschütteln. Durch ein regelmäßiges und vor allem gründliches Händewaschen kann eine Übertragung bereits vermieden werden. Personen, die an akuten Infektionskrankheiten leiden (z. B. Erkältungen, Durchfall), sollten auf Krankenbesuche verzichten. Dies gilt besonders auf der intensiv-medizinischen Station.

 
Informationen zu der Datenschutz-Grundverordnung

Hier finden Sie Informationen zu der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 
Internet

Das Krankenhaus Bad Oeynhausen bietet Patient*innen die Möglichkeit, drahtlos (per WLAN) kostenlos im Internet zu surfen. Voraussetzung ist ein privates WLAN-tauglicher Endgerät. Eine Kurzanleitung für die Nutzung erhalten Sie an der Telefonzentrale unserer Klinik.

 

Kostenbeteiligung

Laut Sozialgesetzbuch ist jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte sind derzeit von den Gesetzlichen Krankenkassen auf höchstens 28 Tage pro Jahr und tägliche Kosten von zehn Euro Zuzahlung begrenzt. Patient*innen leisten diese Zahlungen über das Krankenhaus Bad Oeynhausen an die Krankenkassen. Einige Patient*innen sind von diesen Zuzahlungen befreit und bekommen eine Befreiungskarte. Diese wird bei der Aufnahme eingelesen.

 

Kerzen

Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Krankenhauses ausnahmslos untersagt.

 

Medikamente

Alle von zu Hause mitgebrachten Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel, sollten dem*der behandelnden Arzt*Ärztin gezeigt werden. Bei der Einnahme von nicht aufeinander abgestimmten Präparaten kann es sonst zu Unverträglichkeiten und anderen Nebenwirkungen kommen. Ob die Einnahme der Hausmedikamente fortgesetzt werden kann, ist die Entscheidung des Arztes bzw. der Ärztin. Während des Krankenhausaufenthaltes verschriebene Arzneimittel müssen von dem*der Patient*in gewissenhaft eingenommen werden. Sollte sich ein Medikament als unbekömmlich erweisen, ist das Pflegepersonal sofort zu verständigen.

 

Notfall

Die Ärzt*innen der Zentralen Notaufnahme (ZNA) behandeln Patient*innen mit einer plötzlichen Erkrankung oder Verletzung. Sie ist rund um die Uhr besetzt. Die Behandlungsreihenfolge ergibt sich nach der Dringlichkeit des Krankheitsbildes. Dabei orientiert sich die Notfallbehandlung an den Richtlinien der Akutmedizin. Sie soll keinen Ersatz der hausärztlichen Sprechstunde darstellen.

 

Parken

Rund um das Krankenhaus Bad Oeynhausen sind mehrere öffentliche Parkflächen für Patient*innen, Angehörige und Beschäftigte vorhanden, auf denen – teilweise zeitlich begrenzt – geparkt werden kann.Für werdende Eltern stehen die sogenannten Storchenparkplätze kostenfrei in der Nähe des Eingangsbereiches zur Verfügung.

 

Post

Für Patient*innen eingehende Post wird unverzüglich zugestellt. Nachnahmesendungen oder sonstige kostenpflichtige Sendungen werden nicht angenommen. Die Patient*innen können unter der offiziellen Adresse des Krankenhaus Bad Oeynhausen angeschrieben werden. Damit Postsendungen schneller zugeordnet werden können, sollte neben dem Patientennamen auch die zuständige Station mit angegeben werden. Ein Briefkasten befindet sich im Außenbereich unseres Hauses. 

 

Rauchen und Alkohol

Im Sinne der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen sowie mit Rücksicht auf die Brandgefahr werden Patient*innen und Besucher*innen gebeten, ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich zu rauchen. Alkohol verträgt sich oft nicht mit Medikamenten. Im Interesse der Patient*innen ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln im Krankenhaus Bad Oeynhausen daher nicht gestattet.

 

Rollstühle

Für den Fall, dass Patient*innen körperlich geschwächt oder geheingeschränkt sind, stehen neben der Information am Haupteingang Rollstühle bereit. Wir bitten Sie, die Rollstühle nach Nutzung wieder dorthin zurückzubringen. Eigene oder mitgebrachte Rollstühle und Gehhilfen sollten nach Möglichkeit gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

 

Sanitätshaus der Auguste-Viktoria-Klinik/Technischen Orthopädie

Das Sanitätshaus der Auguste-Viktoria-Klinik kann die Bereitstellung von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Orthesen und sonstigen Alltagshilfen) übernehmen. Hierzu ist allerdings Ihre Einverständniserklärung zur Versorgung erforderlich. Nach erfolgter Verordnung wird die Versorgung eingeleitet.

 

Schweigepflicht und Datenschutz

Alle Beschäftigten des Krankenhaus Bad Oeynhausen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch des Patienten können Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, um den vom Patienten genannten Personen Auskunft zu erteilen. Die Krankenkassen haben nach gesetzlichen Bestimmungen ein eingeschränktes Informationsrecht.

 

Tarif der Leistungsentgelte

Hier finden Sie ein Dokument mit dem Tarif der Leistungsentgelte.

 

Telefon

An der Information am Haupteingang werden Telefonkarten ausgegeben. Diese Karten können an einem HIMED-Automaten gegenüber der Information für 15 bis 50 Euro aufgeladen werden. Der Automat behält ein Pfand von fünf Euro ein. Anleitungen sind im Zimmer. Die Nummer, unter der der*die Patient*in zu erreichen ist, steht auf der Telefonkarte. Die Abbuchung der Telefongebühren erfolgt automatisch. Neben den Gebühren je Gesprächseinheit wird täglich eine Grundgebühr abgebucht. Die Telefonkarte funktioniert bis zur Entlassung, sofern ausreichend Guthaben (mindestens 7 Euro inklusive Telefonkartenpfand) vorhanden ist. Das Guthaben der Karte plus Pfand kann am Automaten auch wieder ausbezahlt werden. Wo es möglich ist, können die Patient*innen ihr Mobiltelefon nutzen (siehe Handynutzung).

 

Verpflegung

Im Krankenhaus Bad Oeynhausen erhalten die Patient*innen täglich drei Mahlzeiten. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche nehmen die Menüassistentinnen regelmäßig entgegen. Aus organisatorischen Gründen sollten Menüwünsche rechtzeitig mitgeteilt werden. Für Wahlleistungs-Patiente*innen steht ein erweitertes Speisen- und Getränkeangebot bereit. Informationen zu Wahlleistungen erhalten Patient*innen beim Stationspersonal. Mitgebrachte Lebensmittel können in Absprache mit dem Stationspersonal im Stationskühlschrank aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Patientenzimmer ist nicht gewünscht. Außerhalb der normalen Krankenhausverpflegung besteht in der Patientencafeteria die Möglichkeit, zusätzliche Getränke und Speisen zu kaufen.

 

Wahlleistungen

Patient*innen können während ihres Aufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Unterbringung erfolgt dann in eigens dafür gestalteten Räumen der Wahlleistungsstation.  Zu diesen Wahlleistungen gehören z. B. zusätzliche Verpflegungswünsche, Badzubehör (Handtücher, Bademantel, Haartrockner, etc.), aber auch andere Dinge, die den Aufenthalt in unserem Haus angenehmer gestalten können. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen und Kosten erteilen Ihnen bei der Aufnahme unsere Beschäftigten der Patientenaufnahme. Fragen Sie auch nach der gesondert für Wahlleistungen erstellten Menükarte. Bedenken Sie, dass bei bestimmten Diäten (siehe Abschnitt Verpflegung) auch die Wahlleistungsverpflegung eingeschränkt ist.

 

Zeitungen und Kiosk

Der Kiosk an der Eingangshalle hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Hier erhalten Sie neben Lebensmitteln und Getränken auch Blumen und Zeitschriften. Über Sonderöffnungszeiten werden Sie per Aushang informiert.

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