Krankenhausbesuch nur mit aktuellem Coronatest

Neues Infektionsschutzgesetz erfordert Änderung der Besucherregelung

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes haben die Mühlenkreiskliniken die Besuchsregelungen angepasst: Jede*r Besucher*in muss unabhängig vom Immunstatus einen aktuellen Coronatest vorlegen. Die aktuelle Testverordnung sieht eine Gültigkeit des Schnelltests von 24 Stunden vor, ein PCR Test ist 48 Stunden gültig.

Kostenfreie Schnelltests sind ebenso wie kostenpflichtige PCR-Tests in den Testzentren der Mühlenkreiskliniken erhältlich. Weitere Informationen und Terminbuchungen unter www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum

Weiterhin gilt, dass aufgrund der anhaltenden pandemischen Situation und zum Schutz von Patient*innen sowie Mitarbeitenden eine Begrenzung der Besuche notwendig ist. Stationäre Patient*innen können zwei Vertrauenspersonen als Besuchsberechtigte angeben. Diese zwei Personen haben für die Dauer des Krankenhausaufenthalts ein Besuchsrecht. Die Personen können bei der Aufnahme benannt werden. Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Während der gesamten Besuchszeit muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen werden. Die Masken werden von den Mühlenkreiskliniken gestellt.

Um die Kommunikationsmöglichkeiten mit Angehörigen, Freunden und Verwandten für Patientinnen und Patienten zu verbessern, haben sich die Mühlenkreiskliniken entschieden, allen Patientinnen und Patienten kostenfreies Telefonieren zu ermöglichen sowie ein kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen.

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