Der Landrat und Verwaltungsratsvorsitzende der Mühlenkreiskliniken Ali Doğan sowie der Kreis haben den Vorsitzenden der Bürgerinitiative, Klaus Peitzmeier, anwaltlich auffordern lassen, künftig die Verbreitung nachweislich unzutreffender Tatsachenbehauptungen über den Kreis, die Mühlenkreiskliniken und den Landrat zu unterlassen. Anlass sind mehrere öffentliche Äußerungen und Rundschreiben, in denen nach Auffassung der beauftragten Medienrechtskanzlei falsche Tatsachen behauptet und die Verantwortlichen in ihrer persönlichen und öffentlichen Integrität angegriffen werden.
Landrat Ali Doğan betont, dass sich der Kreis ausdrücklich zur Meinungsfreiheit und zu einer offenen Diskussion über die Krankenhausplanung bekennt. „In einer Demokratie gehören unterschiedliche Auffassungen und auch deutliche Kritik selbstverständlich dazu. Niemand soll daran gehindert werden, seine Meinung zu äußern oder politische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Wo jedoch bewusst oder wiederholt falsche Tatsachen verbreitet werden und daraus persönliche Vorwürfe konstruiert werden, sind die rechtlichen Grenzen erreicht.“
In den vergangenen Monaten habe der Kreis gemeinsam mit den Mühlenkreiskliniken einen außergewöhnlich umfangreichen Dialogprozess durchgeführt. In 24 Mitarbeiterinformationen, Ratsinformationen und Bürgerdialogen seien die Planungen vorgestellt, Fragen beantwortet und sämtliche wesentlichen Entscheidungsgrundlagen öffentlich erläutert worden. Darüber hinaus seien auf der Internetseite zahlreiche Gutachten, Präsentationen und Dokumente veröffentlicht worden.
„Unser Ziel war und ist größtmögliche Transparenz. Gerade deshalb erwarten wir, dass die öffentliche Debatte auf der Grundlage von Fakten geführt wird. Wer politische Entscheidungen kritisieren möchte, kann und soll dies tun. Was jedoch nicht akzeptiert werden kann, ist die wiederholte Verbreitung nachweislich falscher Tatsachen oder persönlicher Anschuldigungen“, sagt Ali Doğan.
Nach Einschätzung der beauftragten Medienrechtskanzlei überschreiten mehrere öffentliche Äußerungen des Vorsitzenden der Bürgerinitiative die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung, weil sie unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthalten und dadurch Persönlichkeitsrechte verletzen können.
Die Entscheidung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist nicht leichtfertig getroffen worden. „Wir hätten diesen Schritt gerne vermieden. Über viele Jahre haben wir auf Transparenz, Dialog und sachliche Auseinandersetzung gesetzt. Wenn trotz wiederholter Klarstellungen weiterhin nachweislich falsche Behauptungen verbreitet werden und dadurch der Eindruck entsteht, Verantwortliche würden die Öffentlichkeit bewusst täuschen, sehen wir uns zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Wahrung einer fairen öffentlichen Debatte zum Handeln verpflichtet“, so der Verwaltungsratsvorsitzende.
Mit dem anwaltlichen Schreiben verfolgen Mühlenkreiskliniken, der Kreis und Landrat Ali Doğan zunächst ausdrücklich einen deeskalierenden Ansatz. Ziel sei es, weitere rechtswidrige Tatsachenbehauptungen zu verhindern und eine Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion zu ermöglichen. Sollten künftig erneut vergleichbare Falschbehauptungen verbreitet werden, behalten sich die Betroffenen jedoch vor, eine strafbewehrte und kostenpflichte Unterlassungserklärung durchzusetzen.
Der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken werden den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin offen und transparent fortsetzen. Gleichzeitig erwarten sie, dass die öffentliche Diskussion auf Fakten basiert und persönliche Anschuldigungen ohne tatsächliche Grundlage unterbleiben.
