Mühlenkreiskliniken lockern Besuchsregelung

Mehr Besuche möglich – 2G-plus-Regel bleibt bestehen

Die Mühlenkreiskliniken lockern die strengen Besuchsvorschriften an ihren Standorten. Besuche von Krankenhauspatientinnen- und  -patienten sind ab sofort wieder für alle möglich. Die Reduzierung auf zwei Vertrauenspersonen pro Patient*in wird ab sofort aufgehoben.

Weiterhin bestehen bleiben in den Kliniken der Mühlenkreiskliniken die 2G-plus-Regel sowie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Das bedeutet, dass Besucher*innen vollständig geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich einen aktuellen Testnachweis benötigen (Schnelltest: max. 24 Stunden; PCR-Test: max. 48 Stunden).  Anerkannt werden Zertifikate aus allen offiziellen Teststellen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren benötigen nur einen aktuellen Testnachweis. Kinder bis 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Für einzelne Stationen und Bereiche wie der Kinderklinik, den Intensivstationen oder der Palliativstation gelten weiterhin Sonderregeln. Die ärztliche Stationsleitung kann zudem in Ausnahmefällen Sonderregelungen treffen.

„Corona ist für immungeschwächte Menschen weiterhin eine Gefahr. Daher müssen wir diese vulnerablen Gruppen besonders vor Ansteckungen schützen. Dennoch können wir in sorgsamer Abwägung aller Indikatoren jetzt guten Gewissens eine Lockerung der Besuchsregeln angehen“, sagt der Krankenhaushygieniker und Direktor des Instituts für Krankenhaushygiene Dr. Peter Witte.

Aus organisatorischen Gründen haben die einzelnen Krankenhäuser Besuchszeiten festgelegt, in denen Besuche möglich sind. Am Johannes Wesling Klinikum, dem Krankenhaus Rahden, dem Krankenhaus Bad Oeynhausen, dem Krankenhaus Lübbecke und dem Medizinischen Zentrum für Seelische Gesundheit gelten die täglichen Besuchszeiten von 13 bis 18 Uhr. In der AVK sind Besuche täglich von 10 bis 18 Uhr möglich.

Alle Mitarbeitenden haben jederzeit die Möglichkeit, Besuche zu beschränken, sofern sich zu viele Besucher*innen in einem Patientenzimmer aufhalten oder aus anderen pflegerischen oder medizinischen Gründen ein Besuch nicht möglich ist. 

Um die Kommunikationsmöglichkeiten mit Angehörigen, Freund*innen und Verwandten für Patientinnen und Patienten zu verbessern, haben sich die Mühlenkreiskliniken entschieden, allen Patientinnen und Patienten weiterhin kostenfreies Telefonieren zu ermöglichen sowie ein kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen. 

 

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