Neue Corona-Regeln für Besucher*innen

FFP2-Maskenpflicht ab dem 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober gilt eine FFP2-Masken-Pflicht in Krankenhäusern.

Ab dem 1. Oktober gelten an den Standorten der Mühlenkreiskliniken neue Corona-Regeln: Für Patient*innen und Besucher*innen gilt eine FFP2-Masken-Pflicht. Besucher*innen werden gebeten, eine entsprechende FFP2-Maske mitzubringen. Damit folgen die Mühlenkreiskliniken dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, welches ab dem 1. Oktober in Kraft tritt. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr zulässig.

Weiterhin bleibt die Testpflicht bestehen: Besucher*innen und Patient*innen müssen am Eingang einen Nachweis über einen negativen Test (24h Schnelltest oder 48h PCR-Test) vorzeigen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- und Maskenpflicht befreit.

Schnell- und PCR-Tests werden in allen bekannten Standorten der Testzentren der Mühlenkreiskliniken angeboten. Es befinden sich an allen Krankenhausstandorten Testzentren in unmittelbarer Nähe. Bei einem Besuch in einem Krankenhaus ist ein Schnelltest zuzahlungsfrei. Selbsttests werden als Nachweis nicht anerkannt.  Weitere Informationen zum Testangebot finden Sie auf der Internetseite www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum

Außerdem gelten weiterhin die bekannten Abstandsregeln sowie die Besuchszeiten der jeweiligen Häuser bleiben unverändert. Am Johannes Wesling Klinikum, den Krankenhäusern in Lübbecke, Rahden und Bad Oeynhausen gelten Besuchszeiten von 13 bis 18 Uhr. In der AVK sind Besuche von 10 bis 18 Uhr und im Medizinischen Zentrum für Seelische Gesundheit von 13 bis 20 Uhr möglich.

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