Anästhesietechnische*r Assistent*in (m/w/d) bzw. (Fach-)Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d)

in Voll- und Teilzeit

Die Mühlenkreiskliniken suchen für den Funktionsdienst der Anästhesie im Johannes Wesling Klinikum Minden zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung.

Ihre Aufgaben

  • Vor- und Nachbereitung von Anästhesien, einschließlich Handhabung und Überwachung der medizinischen Geräte und Materialien
  • Assistenz bei der Einleitung, Aufrechterhaltung und Ausleitung der Anästhesie
  • Betreuung der Patient*innen vor, während und nach der Anästhesie sowie im Aufwachraum
  • Verarbeitung, Kontrolle und Nachbereitung von Anästhesiematerialien und -geräten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kolleg*innen (m/w/d), Ärztinnen und Ärzten (m/w/d) und Therapeut*innen (m/w/d)

Ihr Profil

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*m Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d) oder als Anästhesietechnische*r Assistent*in (ATA) (m/w/d)
  • Relevante Berufserfahrung
  • Motivation sowie eine strukturierte, selbstständige und patientenorientierte Arbeitsweise
  • Kenntnisse im intensivmedizinischen Bereich und eine abgeschlossene Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege für die Tätigkeit im Anästhesiebereich

Unser Angebot

  • Ein sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit im spannenden und dynamischen Umfeld eines wirtschaftlich erfolgreichen kommunalen Gesundheitskonzerns
  • Ein auf die persönliche Lebenssituation abgestimmtes Arbeitszeitmodell
  • Eine den Aufgaben und der jeweiligen Ausbildung entsprechende Vergütung nach dem TVöD mit EG P8 bzw. P9 (bei abgeschlossener Fachweiterbildung)
  • Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:

bewerbung(at)muehlenkreiskliniken.de
oder Mühlenkreiskliniken AöR, Bewerbermanagement, Hans-Nolte-Straße 1, 32429 Minden

Für Rückfragen steht Ihnen Thomas Wehking, Pflegedienstleitung, unter der Telefonnummer 05 71 / 79 05 44 70 zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen und von Schwerbehinderten werden im Interesse der beruflichen Gleichstellung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Gesetzes über Teilzeitarbeit kann diese Stelle auch als Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden.

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