Erklärungen, durch die die Mühlenkreiskliniken AöR verpflichtet werden sollen, bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Vertretungsberechtigten. Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Alle weiteren Vertretungsberechtigten sind nur in Gemeinschaft mit einem anderen Vertretungsberechtigten zur Vertretung der Mühlenkreiskliniken AöR befugt.
Der Vorstand hat auf der Grundlage der Satzung für die Mühlenkreiskliniken AöR vom 13.06.2006 Vertretungsbefugnisse an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen. Die erteilten Vertretungsbefugnisse können vom Vorstand jederzeit widerrufen werden.
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