Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) hat der*die Beauftragte in einem Krankenhaus folgende Aufgaben:
Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) bestellt. Sie erreichen den*die Beauftragte*n wie folgt:
Postalisch:
Mühlenkreiskliniken AöR
Medizinproduktesicherheit
Hans-Nolte-Straße 1
32429 Minden
Per E-Mail: Medizinproduktesicherheit[at]muehlenkreiskliniken[dot]de
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