Beschlüsse
Der Kreistag sowie der Verwaltungsrat als zuständige Entscheidungs- und Beschlussgremien sind in dem Prozess der Entwicklung der künftigen medizinstrategischen Ausrichtung der Mühlenkreiskliniken eng eingebunden.
31.05.2021:
Kreisausschuss und Verwaltungsrat geben ein Gutachten zu den Entwicklungsperspektiven der Mühlenkreiskliniken in Auftrag
06.09.2021:
Das Gutachten wird vom Beratungsunternehmens Lohfert & Lohfert am 6.9.2021 in öffentlicher Kreistagssitzung vorgestellt. Das Gutachten wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen.
25.10.2021:
Nach intensiver Beratung wird folgender Beschluss im Kreistag: "Der Kreistag empfiehlt dem Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken AöR einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des Bundesstrukturfonds II für das von der Firma Lohfert und Lohfert im Gutachten vorgeschlagene Szenario 1 inkl. der dort genannten Eckpunkte (Neubauten im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen) zu stellen. Die Mühlenkreiskliniken sollen bei der Neuausrichtung der stationären Versorgung zudem prüfen, inwieweit ein stärkeres ambulantes Engagement insbesondere dort denkbar ist, wo die stationären Angebote nicht innerhalb von 20 Minuten erreicht werden können".
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
01.02.2022:
Der Kreistag beschließt ein Verfahren zur Grundstückssuche im Lübbecker Land. Der Beschluss ist einstimmig. Das Pflichtenheft und die Bewertungsmatrix werden dabei vorgestellt.
Pflichtenheft
Bewertungsmatrix
23.06.2022:
Nach intensiver Diskussion beschließt der Kreistag, dass vier Grundstücke für ein potentielles Klinikum Lübbecker Land vertieft geprüft werden sollen. Das sind die Grundstücke "Gabelhorst", Groß-Greben-Ding" und "Unterm Jockweg" und "Auf der Masch".
Ferner werden drei Grundsatzbeschlüsse getroffen:
1. "Der Kreistag bekennt sich ausdrücklich zur Umsetzung des Gesamtkonzepts des von der Firma Lohfert und Lohfert im Gutachten aus Herbst 2021 vorgeschlagenen Szenario 1 inkl. der dort genannten Eckpunkte (Neubauten im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen), da nur beide Maßnahmen gemeinsam eine wesentliche strukturelle Veränderung darstellen.
Der Kreistag fordert den Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken AöR auf, in seiner nächsten Sitzung zubeschließen, den Antrag auf Förderung aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II gemäß den Vorgaben des MAGS (s. Schreiben v. 11.05.2022 in der Anlage) zu überarbeiten und den geänderten Antrag bis zum 15.07.2022 einzureichen."
2. "Der Kreistag sichert den Mühlenkreiskliniken AöR zu, keine Privatisierungsbestrebungen und Ausgründungen anzustoßen."
3. "Der Kreistag fordert den Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken AÖR auf, in seiner nächsten Sitzung zu beschließen, dass die MKK sich mit einem Betrag von 70 Mio. € an den Gesamtkosten des Gesamtprojektes beteiligen. Der Kreistag beschließt, dass der verbleibende Restbetrag für das Gesamtprojekt (Baukosten abzüglich Fördersumme abzüglich Eigenmittel MKK) mittels aufzunehmender Kredite als Investitionskostenzuschuss an die MKK zur Verfügung gestellt wird. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den Verkauf der RWE-Aktien vorzubereiten und zu prüfen. Die daraus gewonnene Liquidität wird für das Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, Wege aufzuzeigen, um gemeinsam mit der Politik einen Prozess der Aufgabenkritik zu bestreiten. Ziel ist, einen Betrag in Höhe von 1% des Kreishaushaltes durch Einsparungen zur Verfügung zu stellen, um die Belastung für die Städte und Gemeinden zu verringern. Die Landrätin wird aufgefordert, möglichst gemeinsam mit den hiesigen Landtagsabgeordneten, Gespräche mit dem Land aufzunehmen, hinsichtlich weiterer finanzieller Förderungsmittel durch das Land."
31.10.2022:
Der Kreistag legt sich auf ein Grundstück fest: Von den in der engeren Prüfung befindlichen vier Grundstücken erhält das Grundstück "Gabelhorst" nach den beschlossen Vorgaben der Bewertungsmatrix die höchte Punktzahl. Es wird zudem beschlossen, dass das Klinikum so geplant werden soll, dass möglichst viel Wald erhalten bleiben soll.
Der Beschlusstext: "Der Kreistag beschließt, das Grundstück „Gabelhorst“ in Espelkamp für einen möglichen
Klinikneubau im Lübbecker Land vorzusehen. Bei einem möglichen Neubau ist die OstWest-Ausrichtung der baulichen Anlagen zu planen. Gleichzeitig soll der nördliche hochwertige Waldbereich bei den zukünftigen Planungen
als Erholungswald für das Krankenhaus dargestellt und erhalten werden. Die Stadt Espelkamp wird gebeten, die entsprechenden Schritte zur planungsrechtlichen Umsetzung einzuleiten. Zusätzlich ist entlang der B239 ein Waldstreifen dauerhaft zu erhalten. Dieser dient als Lärm- und Staubpuffer zur Abgrenzung des neuen Krankenhauses.
Als Kompensationsmaßnahme für die in Anspruch genommene Waldfläche ist eine dreifache Aufforstung einzuplanen. Der Kreistag fordert den Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken auf, diese Vorgaben bei den nächsten Umsetzungsschritten zu berücksichtigen.
Die Kreisverwaltung schließt eine Vereinbarung mit den Grundstückserwerbern mit dem Inhalt, dass bis zu einem endgültigen Baubeschluss keinerlei Rodungsmaßnahmen auf dem Grundstück durchgeführt werden. Zugleich wird die Kreisverwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern die Straße Gabelhorst für die Bauplanungen umgelegt oder zu einer Zufahrtsstraße umgewidmet werden kann. Gleichzeitig muss dann geprüft werden, wie bei einer Umlegung der Straße eine Anbindung des zukünftigen Krankenhauses an das Straßennetz erfolgen kann. Des Weiteren fordert der Kreistag die Verwaltungsspitze erneut dazu auf, möglichst gemeinsam mit den hiesigen Landtagsabgeordneten Gespräche mit dem Land über weitere finanzielle Fördermittel aufzunehmen."
04.09.2023:
Im Kreistag wird das vom Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken AöR beauftragte Gutachten der Firma hcb. zur Re-Evaluierung des Lohfert & Lohfert-Gutachtens vorgestellt.
Landrat Ali Dogan wendet sich anschließend mit einer ausführlichen Rede an den Kreistag. Seine Bitte:
"Sollte der Kreistag heute nicht der Auffassung sein, dass wir alles Menschenmögliche zur Fristwahrung [Anm.: zum Erhalt der Fördermittel] leisten sollten, dann bitte ich die Kreistagsabgeordneten darum, dies so zu beschließen und das Projektende festzustellen. Andernfalls gehe ich davon aus, dass wir mit dem Mandat ausgestattet sind, mit aller Kraft die Umsetzung weiterzuverfolgen."
Folgender Beschluss wird mit 51 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen gefällt:
"Der Kreistag empfiehlt dem Verwaltungsrat folgenden Beschluss:
1. Der Vorstand wird beauftragt, kurzfristig eine beschlussreife Entscheidungsvorlage zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Entwicklung der Mühlenkreiskliniken AöR auf Grundlage der Ausarbeitungen von hcb zu erarbeiten und die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem hcb-Gutachten sind zu beantworten und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Für alle Sanierungs- und Umbauvarianten sind erste vorvertragliche Kostenschätzungen der MKK vorzulegen.
2. Der Vorstand wird parallel dazu beauftragt, konkrete Überlegungen für ein Nachnutzungskonzept für den Standort Rahden anzustellen. Die Veränderungen zu dem im Kontext mit dem Lohfert-Gutachten vorgestellten Nachnutzungskonzept für Rahden sind zu erläutern und zu begründen.
3. Bis zur Verabschiedung des Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Mühlenkreiskliniken wird das Krankenhaus Rahden weitergeführt.
23.10.2023:
Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken an, den Vorstand der MKK mit dem Kauf des ausgewählten Grundstücks an der Gabelhorst in Espelkamp zu beauftragen.
Außerdem beschließt der Kreistag, einen Projektbeirat zur Umsetzung des Bauvorhabens einzusetzen. Als Mitglieder des Projektbeirats werden Teilnehmer aus der Kreispolitik, der Kreisverwaltung sowie der Mühlenkreiskliniken bestimmt. Später wird der Projektbeirat um Mitglieder der beteiligten Kommunen ergänzt. Der Projektbeirat hat eine beratende und vorbereitenden Charakter. Beschlüsse des Projektbeirats dienen den jeweiligen Entscheidungsgremien wie dem Verwaltungsrat oder dem Kreistag als Empfehlung.
27.11.2023:
Der Kreistag beschließt die Überarbeitung des Förderantrag auf Grundlage des Re-Evaluierungsgutachten von hcb.
Der Beschlusstext lautet:
" Der Kreistag weist die Mitglieder des Verwaltungsrates der Mühlenkreiskliniken AöR an den Vorstand auf Grundlage des hcb-Gutachtens und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, gem. vorgestelltem Konzept entsprechend der beigefügten Anlage „Entscheidungsvorlage_hcb-Konzept_Anlage_Stand 16.11.2023 (Entwicklungsperspektiven der Mühlenkreiskliniken, Anlage zur Entscheidungsvorlage)“ mit der Überarbeitung des Antrags auf Förderung aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II zu beauftragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für den Standort Espelkamp-Gabelhorst zu prüfen bzw. im Planungsauftrag mit prüfen zu lassen, ob der geplante Neubau des Krankenhauses überwiegend auf der waldfreien Fläche erfolgen kann, da die Gebäudekubatur kleiner ausfallen wird, als die bisherigen Planungen vorsahen. Dabei ist ebenfalls ein Bauen in die Höhe mit zu berücksichtigen."
Die ergänzende Anlage des hcb.-Konzepts finden Sie hier.
27.08.2024:
Im Kreistag werden HOAI2-Plaungen für das Klinikum Lübbecker Land und den Anbau an der AVK vorgestellt. Der Kreistag entscheidet sich in Lübbecke für den Entwurf des Architekturbüros LUDES. Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken an den Vorstand mit der Überarbeitung des Förderantrags auf Grundlage der HOAI2 Plänen zu beauftragen. Der Beschluss zu Lübbecke erfolgte mit 54 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung sowie in Bad Oeynhausen mit 55-Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.
12.06.2025:
Der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken stimmt für eine Änderung der Fassade. Die ursprünglich geplante Holzfassade im Lübbecker Land ist aus Brandschutzgründen nicht möglich. Statt der von den Planern favorisierte Keramikfassade stimmt der Verwaltungsrat für ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Kostenersparnis etwa eine Million Euro.
15.12.2025:
Der Kreistag stimmt mehrheitlich (45 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen) den Planungen nach HOAI Leistungsphase 3 an. In Bad Oeynhausen akzeptiert der Kreistag den Verzicht auf die Geburtshilfe. Ursprünglich sollte die Geburtshilfe auf dem Gelände des HDZ entstehen und von den MKK betrieben werden. Diese Pläne hat das HDZ aufgegeben. Eine technisch mögliche Erweiterung des Anbaus an der AVK um eine Geburtshilfe mit prognostizierten Kosten in Höhe von 18 Millionen Euro lehnt der Kreistag ab.
