Korruptionsbekämpfung

Am 16. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen.

Korruptions-Prävention

Mandatsträgerinnen und -träger sind nach § 7 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben.

Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

 

Erklärungen zur Korruptionsprävention
 

Erklärung des Vorstandvorsitzenden: 

 Dr. Olaf Bornemeier   

 

Erklärung der stellv. Vorstandsvorsitzenden: 

 Andrea Aulkemeyer 

 
Erklärung des Sanierungsvorstand: 

 Frank Yuji Ohi

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