Korruptionsbekämpfung
Am 16. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen.
Mandatsträgerinnen und -träger sind nach § 7 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben.
Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Erklärungen zur Korruptionsprävention
Erklärung des Vorstandvorsitzenden:
