Von der Aufnahme über die angebotenen Zusatzleistungen bis zum sogenannten Entlassmanagement erhalten Sie im Folgenden hilfreiche Informationen über Ihren Aufenthalt im Krankenhaus Rahden.
Bei der Aufnahme werden Ihre persönlichen Daten erfasst und von den Mitarbeitern in das computergestützte Krankenhausinformationssystem eingegeben. Am Krankenhaus Rahden erfolgt die Aufnahme, ob ambulant oder stationär, an den dafür vorgesehenen Aufnahmebereichen, gegebenenfalls auf der behandelnden Station.
Für alle stationären Patient*innen wird in den Häusern der Mühlenkreiskliniken ein sogenanntes Entlassmanagement angeboten. Ziel des Entlassmanagements ist es, dass Sie nach Ihrer Krankenhausentlassung weiterhin optimal medizinisch und pflegerisch versorgt sind. Der Umfang des Entlassmanagements orientiert sich daher an Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt.
Sie werden bereits bei der Aufnahme gefragt, ob Sie an unserem Entlassmanagement teilnehmen möchten. Das bedeutet konkret: Sie können aktiv und in schriftlicher Form einwilligen, ob wir Ihre Daten weitergeben dürfen, zum Beispiel an die Kranken- und Pflegekassen, Ihre Haus- und Fachärzt*innen, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste oder Sanitätshäuser.
Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, kümmern wir uns um Ihre Anschlussheilbehandlungen oder eventuelle Beantragungen von Pflegestufen oder Hilfsmitteln – je nachdem, was Sie benötigen. Selbstverständlich können Sie dem Entlassmanagement auch widersprechen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Anschlussbehandlungen unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.
Entlassplan mit Infos zur Weiterbehandlung
Am Tag Ihrer Entlassung können Sie Ihren Entlassplan mit allen Informationen für Sie und Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt erhalten. Darin enthalten sind auch bei uns erstellte Untersuchungsergebnisse. Liegen zum Zeitpunkt der Entlassung nicht alle Untersuchungsergebnisse vor, geht ein ausführlicher Arztbrief an Ihre*n weiterbehandelnde*n Ärztin*Arzt, damit Ihre Behandlung lückenlos fortgesetzt werden kann.
Der Zeitpunkt der Entlassung wird vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin festgelegt. Die Entlassungen finden aus organisatorischen Gründen möglichst im Vormittagsbereich statt. Wir bitten unsere Patient*innen, sich bis etwa 10 Uhr auf die Entlassung vorbereitet zu haben. Während des Aufenthalts zur Verfügung gestellte und geliehene Gegenstände sollten rechtzeitig auf der Station wieder abgegeben werden. Nicht zurückgegebene geliehene Dinge werden von uns in Rechnung gestellt. Bei Bedarf kann das Pflegepersonal ein Taxi oder einen Krankentransport rufen. Ohne medizinische Notwendigkeit muss der*die Patient*in die Beförderungskosten selbst tragen.
Besteht der*die Patient*in gegen den ärztlichen Rat auf seine*ihre Entlassung oder verlässt er*sie eigenmächtig das Krankenhaus, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Krankenhaus haftet nicht für die Folgen.
Pflegeberatungsstellen helfen weiter
Bei allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit unterstützen Sie die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden Lübbecke (Link setzen: www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de ).
Die Zentren bieten kostenlose, vertrauliche und trägerunabhängige Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Beratung erfolgt per E-Mail, telefonisch, persönlich bei Ihnen zu Hause, in einem der Zentren oder auch schon im Krankenhaus, in der Rehaeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Sie erreichen die Zentren an folgenden, barrierefrei zugänglichen Standorten:
32423 Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof)
Telefon 0571 – 807 142 00, E-Mail: minden[at]pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de
32545 Bad Oeynhausen, Bahnhofstraße 13
Telefon 0571 – 807 140 00, E-Mail: badoeynhausen[at]pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de
32339 Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus)
Telefon 0571 807 141 00, E-Mail: espelkamp[at]pflegeberatung-minden-luebbecke[dot]de
Im Vorfeld oder bei eingetretener Pflegebedürftigkeit sind oftmals auch Fragen der Wohnraumanpassung zu bedenken. Die Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke informiert, berät und unterstützt rund ums barrierefreie Wohnen neutral, kostenfrei und individuell. Die Beratung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart wird.
Sie erreichen die barrierefrei zugängliche Wohnberatung im Kreis Minden-Lübbecke an folgenden zwei Standorten:
Büro Minden, Hellingstraße 15 (am Johanniskirchhof), 32423 Minden
Telefon: (0571) 807 – 22 808, E-Mail: info[at]wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de
Büro Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14 (Bürgerhaus), 32339 Espelkamp
Telefon: (0571) 807 – 14 180, d.ortgies[at]wohnberatung-minden-luebbecke[dot]de
Wahlleistungsangebote:
Patient*innen können während ihres Aufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel zusätzliche Verpflegungswünsche, Badzubehör (Handtücher, Bademantel, Haartrockner etc.), aber auch andere Dinge, die den Aufenthalt im Krankenhaus Rahden angenehmer gestalten können. Wir können Ihnen die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer anbieten. In diesem Fall erhalten Sie auf Wunsch und nach Verfügbarkeit zusätzliche Komfortelemente.
Während Ihres Aufenthaltes bieten wir Ihnen folgende Zusatzangebote:
Menüauswahl für Wahlleistungspatienten:
Am Aufnahmetag können Sie aus organisatorischen Gründen zwischen den Standardmenüs wählen. Bitte bestellen Sie jeweils für den Folgetag:
Frühstück:
Mittagessen:
Nachmittagskaffee:
Abendessen:
Weitere Informationen zu den Wahlleistungen und Kosten – sowie eine gesonderte Menükarte – erhalten Sie bei der Aufnahme. Bedenken Sie, dass bei bestimmten Diäten (siehe Abschnitt Verpflegung) die Wahlleistungsverpflegung eingeschränkt ist. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Hier finden Sie ein Dokument zum Herunterladen mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in Deutschland das neue Assistenzhundegesetz, welches im Behindertengleichstellungsgesetz in §§ 12e-l BGG verankert ist. Träger öffentlicher Gewalt und Besitzer/Betreiber von Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde den Zutritt nicht verbieten. Bei Aufnahme einer Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft sollte ein individuell angepasstes Erstgespräch bezüglich der Praktikabilität der Aufnahme des Hundes, angepasst an die Erkrankung des Menschen, erfolgen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Der Zeitpunkt, ab dem Sie das Bett ohne fremde Hilfe verlassen dürfen, sollte in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin festgelegt werden. Vor Verlassen der Station ist das Stationspersonal zu informieren. Wir bitten Sie, zu den Mahlzeiten, Behandlungen und ärztlichen Visiten auf Ihr Zimmer zurückzukehren.
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin klärt Sie über Risiken einer Behandlung auf. Bei Unklarheiten sollten Sie unverzüglich nachfragen.
Begleitpersonen können bei medizinischer oder psychologischer Notwendigkeit, bescheinigt durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin, ebenfalls aufgenommen werden. Informationen dazu, auch über die Kosten, können am Empfang erfragt werden.
Weil Topfblumen mit Keimen belastet sein können, sind sie im Krankenhaus verboten. Auch Schnittblumen können auf bestimmten Stationen problematisch sein. Im Zweifelsfall können Besucher auf der Station nachfragen.
Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Aufenthalte werden auf der zugehörigen Station ausgestellt. Für umfangreichere Bescheinigungen wird eine Gebühr erhoben.
Die Information ist montags bis freitags 7 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Unter Berücksichtigung des individuellen Datenschutzes dürfen wir nur sehr eingeschränkt Auskunft erteilen und teilweise auch keine Auskunft zu einem möglichen klinischen Aufenthalt geben. Sofern nicht von den Patient*innen entsprechend bei der Aufnahme erklärt, darf nicht einmal nahen Angehörigen Auskunft über die Anwesenheit erteilt werden.
Jedes Patientenzimmer ist mit Fernsehern ausgestattet. Der Fernsehempfang ist kostenlos. Der Ton kann nur über Kopfhörer empfangen werden. Sofern keine eigenen Kopfhörer (mit üblicher 3,5-mm-Klinke) vorhanden sind, können Kopfhörer an der Information käuflich erworben werden.
Fundsachen können auf der Station oder an der Information abgegeben werden. Falls die Fundsachen zuzuordnen sind, wird der*die Patient*in schriftlich informiert. Grundsätzlich haftet das Krankenhaus Rahden nicht bei Verlust oder Beschädigung von Patienteneigentum, da bei der Aufnahme in der Regel auf die vorhandenen Verwahrungsmöglichkeiten hingewiesen wird. Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden nach einer angemessenen Frist von uns entsorgt oder sozialen Zwecken zugeführt.
Einen Geldautomaten finden Sie im Eingangsbereich.
Beim Gepäck sollten sich Patient*innen auf das Notwendigste beschränken. Wichtig ist bequeme Kleidung für den Tag, mit der auch die Station verlassen werden kann (zum Beispiel Jogginganzug) sowie Schlafanzug oder Nachthemd für die Nacht. Handtücher müssen entweder selbst mitgebracht werden oder können über das Wahlleistungsangebot gebucht werden. Auf die Mitnahme von Wertgegenständen sollte möglichst verzichtet werden. Beachten Sie, dass Sie vorrangig die Verantwortung für die von Ihnen mitgebrachten Artikel tragen. Dies gilt auch und im Besonderen, wenn Sie Ihr Patientenzimmer selbstständig verlassen. Der Verlust von Bargeld wird grundsätzlich nicht erstattet. Eine Checkliste mit Gepäck-Empfehlungen finden Sie im Folgenden.
Checkliste Gepäck
Um Verwechslungen und Verluste zu vermeiden, werden Patient*innen gebeten, ihre Toilettenartikel zu beschriften. Verzichten Sie möglichst auf „große Reisekoffer“. Bitte vergessen Sie nicht, vorhandene Röntgenbilder und Befunde, die für Ihren Aufenthalt erforderlich sind, mitzubringen. Denken Sie bitte unbedingt daran, bestehende Medikationspläne mitzubringen.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Krankenhaus Rahden grundsätzlich nicht verboten. Auf die Nutzung sollte aber im Funktionstrakt, auf den Intensivstationen und generell in der Nähe medizintechnischer Geräte verzichtet werden. Wir bitten Sie jedoch aus Rücksichtnahme anderen Patientinnen und Patienten gegenüber, Ihr Handy auf lautlos oder leise zu stellen.
Alle Patient*innen und Besucher*innen werden gebeten, die Hausordnung zu befolgen. Sie ist auf den Stationen sowie im Eingangsbereich ausgehängt.
Um das Risiko von Infektionen während eines Krankenhausaufenthaltes weitestgehend einzuschränken, gibt es für alle Mitarbeitenden des Krankenhauses Rahden eine Hygieneverordnung, an die sie sich halten müssen. Aber auch Patient*innen und Besucher*innen können zu einer verbesserten Hygiene im Krankenhaus beitragen. Krankheitserreger werden besonders häufig über die Hände verbreitet, zum Beispiel beim Händeschütteln. Durch ein regelmäßiges und vor allem gründliches Händewaschen kann eine Übertragung bereits vermieden werden. Personen, die an akuten Infektionskrankheiten leiden (zum Beispiel Erkältungen, Durchfall), sollten auf Krankenbesuche verzichten.
Hier finden Sie ein Dokument mit Informationen zu der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Das Krankenhaus Rahden bietet Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, drahtlos (per WLAN) kostenlos im Internet zu surfen. Ein Passwort ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist ein privater WLAN-tauglicher Laptop, ein Smartphone oder ähnliches.
Anleitung:
Laut Sozialgesetzbuch ist jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungen sind derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen auf höchstens 28 Tage pro Jahr und tägliche Kosten von zehn Euro Zuzahlung begrenzt. Einige Patient*innen sind von diesen Zuzahlungen befreit und bekommen eine Befreiungskarte. Diese wird bei der Aufnahme eingelesen.
Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (zum Beispiel das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Krankenhauses untersagt. Ausnahmen müssen durch den Brandschutzbeauftragten genehmigt werden.
Alle von zu Hause mitgebrachten Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel, sollten dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin gezeigt werden. Bei der Einnahme von nicht aufeinander abgestimmten Präparaten kann es sonst zu Unverträglichkeiten und anderen Nebenwirkungen kommen. Ob die Einnahme der Hausmedikamente fortgesetzt werden kann, ist die Entscheidung des Arztes bzw. der Ärztin. Während des Krankenhausaufenthaltes verschriebene Arzneimittel müssen gewissenhaft eingenommen werden. Sollte sich ein Medikament als unbekömmlich erweisen, ist das Pflegepersonal sofort zu verständigen.
Alle Informationen zu Notfällen erhalten Sie hier:
Das Krankenhaus Rahden verfügt über mehrere Parkflächen für Patient*innen, Angehörige und Beschäftigte.
Für Patient*innen eingehende Post wird unverzüglich zugestellt. Nachnahmesendungen oder sonstige kostenpflichtige Sendungen werden nicht angenommen. Die Patient*innen können unter der offiziellen Adresse des Krankenhauses Rahden angeschrieben werden. Damit Postsendungen schneller zugeordnet werden können, sollte die Anschrift neben dem Patientennamen auch die zuständige Station enthalten. Frankierte Briefe können zum Versand an der Information abgegeben werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir ein rauchfreies Krankenhaus sind. Den Raucherbereich finden Sie in der Nähe des Haupteingangs. Alkohol verträgt sich oft nicht mit Medikamenten. Im Interesse der Patient*innen ist der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln im Krankenhaus Rahden nicht gestattet.
Für den Fall, dass Patient*innen körperlich geschwächt oder gehbehindert sind, stehen Rollstühle bereit. Das Krankenhaus bittet darum, sie nach Nutzung wieder zurückzubringen. Eigene oder mitgebrachte Rollstühle und Gehhilfen sollten nach Möglichkeit gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Alle Beschäftigten des Krankenhause Rahden unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch des*der Patient*in können Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, um genannten Personen Auskunft zu erteilen. Die Krankenkassen haben nach gesetzlichen Bestimmungen ein eingeschränktes Informationsrecht.
Hier finden Sie ein Dokument mit dem Tarif der Leistungsentgelte.
Im Klinikum in der Eingangshalle steht ein öffentlicher Fernsprecher zur Verfügung. Wo es möglich ist, können die Patienten ihr Mobiltelefon benutzen (siehe Handynutzung).
Im Krankenhaus Rahden erhalten die Patient*innen täglich drei Mahlzeiten. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche nehmen die Menüassistent*innen entgegen. Aus organisatorischen Gründen sollten Menüwünsche rechtzeitig mitgeteilt werden. Für Wahlleistungspatient*innen gibt es ein erweitertes Speisen- und Getränkeangebot. Informationen hierzu erhalten Sie beim Stationspersonal. Mitgebrachte Lebensmittel können in Absprache mit dem Stationspersonal im Stationskühlschrank aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Patientenzimmer ist nicht gewünscht. Außerhalb der normalen Krankenhausverpflegung können in der Cafeteria Getränke und Speisen gekauft werden. Für eine kleine Erfrischung zwischendurch steht Ihnen ein Getränkeautomat im Erdgeschoss zur Verfügung.