Arbeitssicherheit und Brandschutz
Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Brandschutz im Klinikverbund unterstützt durch fachliche Beratung und Koordination die Umsetzung von Arbeitsschutz- und Brandschutzmaßnahmen. Sie begleitet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien, fördert präventive Schulungen und sorgt für eine enge Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen. So trägt die Stabsstelle dazu bei, ein sicheres und gesundes Umfeld für Mitarbeitende, unsere Patientinnen und Patienten und Besucher*innen zu schaffen.
Aufgaben der Arbeitssicherheit:
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie unter Berücksichtigung von arbeitsschutzrelevanten Rechtsgrundlagen und Vorschriften
- Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln, PSA
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Beratung zur Mängelbeseitigung mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beratung zur Prävention
- Unterstützung und Mitwirkung bei Unterweisungen
- Beratung und Unterstützung bei Neu- oder Umbaumaßnahmen hinsichtlich der Belange des Arbeitsschutzes
- Teilnahme an behördlichen Begehungen
- Unterstützung beim Betreiben des Arbeitsschutzausschusses sowie aktive Mitwirkung
- Kooperation mit Betriebsärzt*innen, Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzbeauftragten
Im Idealfall können krankmachende und sicherheitsgefährdende Faktoren am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und die Beschäftigten sowie der Arbeitgeber entsprechend beraten werden. Somit können Vorsorgemaßnahmen medizinischer, technischer bzw. organisatorischer Art veranlasst werden.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:
Die Beratung durch den Brandschutzbeauftragten dient dem Schutz der Mitarbeiter*innen und der Patienten*innen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes im Betrieb
- Beratung und Unterstützung des Unternehmens bei der Einhaltung von Brandschutzvorschriften
- Unterrichtung der Verantwortlichen über festgestellte Mängel infolge von Begehungen und Vorschläge zu deren Beseitigung
- Überprüfung und Beratung des Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung des Brandschutzkonzeptes vor allem bei Neu- und Umbauten
- Zusammenarbeit mit den genehmigenden Behörden und der Feuerwehr
- Unterweisung von Mitarbeitern*innen im Brandschutz
- Theoretische und praktische Ausbildung von Mitarbeitern*innen zum Brandschutzhelfer*innen
Der*die Gefahrgutbeauftragte nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung und Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
- Anzeige von Mängeln, welche die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen
- Beratung des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Jahresberichtes
- Sicherstellung der Vorschriften zur Identifizierung und Kennzeichnung
Ihr Ansprechpartner

Stefan Häfele
Leitung
Arbeitssicherheit und Brandschutz
Stabsstelle
Telefon: 0571 / 7 90-52036
E-Mail: stefan.haefele[at]muehlenkreiskliniken[dot]de
