Die neu im Jahre 2021 eingerichtete Stabsstelle Medizin- und Haftpflichtrecht bearbeitet alle von Patient*innen gegen die Mühlenkreiskliniken AöR erhobenen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diesen von Patient*innen erhobenen Ansprüchen können z. B. behauptete ärztliche Behandlungsfehler zugrunde liegen oder schuldhaft begangene Versäumnisse des Pflegepersonals, welche z. B. zu Beschädigungen oder Verlust des ins Krankenhaus eingebrachten Eigentums der Patient*innen geführt haben.
Dr. jur.
Christiane Richter
Abteilungsleitung
Telefon: 05 71 / 7 90 10 08
E-Mail: christiane.richter[at]muehlenkreiskliniken[dot]de
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