Medizinproduktesicherheit
Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) hat der*die Beauftragte in einem Krankenhaus folgende Aufgaben:
- Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller*innen und Vertreiber*innen im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- Die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den*die Verantwortliche*n nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) bestellt. Sie erreichen den*die Beauftragte*n wie folgt:
Postalisch:
Mühlenkreiskliniken AöR
Medizinproduktesicherheit
Hans-Nolte-Straße 1
32429 Minden
Per E-Mail: Medizinproduktesicherheit[at]muehlenkreiskliniken[dot]de