Karrierestart

Ausbildung zum*zur
Rettungssanitäter*in

Ob auf der Feuer- oder Rettungswache, im Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation, im freiwilligen sozialen Jahr oder im Nebenberuf – die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in (m/w/d) richtet sich an alle Interessierten der Notfallmedizin.

Über die Ausbildung

Die Aufgaben eines*einer Rettungssanitäter*in sind umfangreich und erwarten eine hohe Bereitschaft, diese verantwortungsvoll zu erfüllen. Sie umfassen die Versorgung von Verletzten und erkrankten Personen. Rettungssanitäter*innen stellen die Transportfähigkeit von Patient*innen sicher, betreuen diese als Transportführer*in im Krankenwagen oder assistieren dem*der Notfallsanitäter*in innerhalb der Notfallrettung am Einsatzort.

Die Ausbildung beinhaltet fünf Teilbereiche und umfasst 520 Stunden

Im ersten Teilbereich der Ausbildung findet ein Fachlehrgang innerhalb der Akademie für Gesundheitsberufe in Minden mit 240 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten statt. 
Die theoretische Ausbildung umfasst relevante Aspekte der Organisation und Einsatzführung im Rettungsdienst. Die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers in Bezug auf die allgemeine Krankheitslehre und die der Traumatologie sowie Maßnahmen in der Geburtshilfe und der Pädiatrie werden vermittelt.

Die praktische Ausbildung ist auf die spätere Tätigkeit des*der Rettungssanitäter*in ausgerichtet. Mit einer praxisnahen Simulation werden in den Trainingsräumen der Akademie theoretisch vermittelte Lerninhalte gefestigt und vertieft. Dazu stehen Praxisanleiter*innen sowie Darsteller*innen aus einer Mimengruppe zur Verfügung.

Im zweiten Teilbereich erfolgt ein 80 Stunden umfassendes Klinikpraktikum. Begleitet von erfahrenem Fachpersonal werden Einsätze auf der Intensivstation, in der Ambulanz und der Anästhesie absolviert, um erworbene theoretische Grundlagen in der Patientenversorgung zu beobachten, anzuwenden und zu vertiefen.

Im dritten Teilbereich der Ausbildung folgt ein 160 Stunden umfassendes Praktikum innerhalb einer Lehrrettungswache. Hier werden bereits erworbene Kenntnisse in der Notfallversorgung unter alltäglichen Einsatzbedingungen in einem Rettungswagen und auf der Rettungswache angewendet und weiterentwickelt.

Im vierten Teilbereich findet ein umfassender Abschlusslehrgang mit 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten statt. Angelehnt an die vorherigen Teilbereiche werden die bislang erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis miteinander verknüpft und in der Simulation kompetenzorientiert angewendet und trainiert. 

Im fünften Teilbereich findet die staatliche Prüfung statt. Die schriftliche Prüfung ist unter Aufsicht abzulegen. Die fachpraktische Prüfung besteht aus zwei Fallbeispielen und beinhaltet ein anschließendes Fachgespräch. 

Hybride Lernformate in der Rettungsdienstschule

Im Rahmen der Förderung durch die Europäische Union werden an der Rettungsdienstschule der Akademie für Gesundheitsberufe in Minden neue digitale Lernformate ins Leben gerufen.

Mit der Implementierung neuer hybrider Lernformate ist es möglich Personen, die aufgrund verschiedenster Umstände nicht vor Ort am Unterricht teilnehmen können, trotzdem in den Schulunterricht zu integrieren. Über eine Internetverbindung und einer Videokonferenzsoftware sind sie live in die Klasse zugeschaltet und können dortige Prozesse synchron mitverfolgen. Mit Hilfe des Förderprojekts der REACT-EU möchten wir diese Lernenden nicht einfach nur dazu schalten, sondern in das Geschehen der Klasse aktiv einbinden. Konkret heißt es, dass diese Schüler*innen z.B. in die Gruppenarbeiten integriert werden können, wo sie direkt mit Präsenzschülern gemeinsam die Aufgaben bearbeiten. Ebenfalls möchten wir diesen Lernenden eine Mobilität im Klassenraum ermöglichen und somit die Nutzung von analogen Medien wie Flipchart oder Pinnwand nicht vorenthalten. Bei der Gestaltung und Präsentation von Arbeitsaufträgen auf solchen analogen Medien, können sich diese auf der beliebigen Stelle im Klassenraum befinden und trotzdem sind die „Homeschooler“ direkt dabei und können alles verfolgen und sich aktiv beteiligen.

Doch Digitalisierung ist nicht nur für eine Hybridlehre gedacht. Die im Rahmen der EU-Förderung angeschaffte Technik bietet zusätzlich eine Chance den regulären Präsenzunterricht um zusätzliche moderne Medien zu ergänzen. Dieses erweitert die didaktischen und die methodischen Möglichkeiten im Unterricht und fördert gleichzeitig Kompetenzen beim Umgang mit modernen Medien. Durch eine größere Werkzeugauswahl für die Wissensvermittlung haben die Lehrkräfte weitere Alternativen bei der Unterrichtsvorbereitung und damit mehr Handlungsspielräume für eine individuellere Förderung der Schüler*innen.

Ausbildungsbeginn und Voraussetzungen

Beginn: 22. Juli 2024

Bewerbungsfrist: Bis spätestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn

Ausbildungskosten: Auf Anfrage per E-Mail an akademie@muehlenkreiskliniken.de

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: vollendetes 17. Lebensjahr 
  • Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (beglaubigte Zeugniskopie)
  • Ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Amtliches Führungszeugnis: Belegart N (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Kopie Impfausweis (vollständige Immunisierung COVID- 19, Weiteres siehe betriebsärztlicher Nachweis)
  • Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 1 Jahr)

Zulassungsvoraussetzungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung:

Benötigt wird der betriebsärztliche Nachweis einer ArbMedVV nach § 4 Pflichtvorsorge (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Diese Untersuchung sollte für ausreichenden Impfschutz drei Monate vor Beginn des Praktikums durchgeführt werden und zu Lehrgangsbeginn vorliegen. 
Nachfolgende Bestandteile müssen zwingend in den Unterlagen enthalten sein:

  • Eine gültige Vorsorgebescheinigung nach ArbMedVV (ehemals G24 und G42)
  • Untersuchungsbefunde der Antikörper Hepatitis A, B und C 
  • TBC-Status
  • Antikörperbestimmung Masern, Mumps, Röteln sowie Windpocken
  • Ausreichender Impfschutz von Tetanus, Diphtherie und Polio
  • Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten)
  • Ein Quantiferon-Test (Tuberkulose) für den Einsatz in der Zentralen Notaufnahme

Alle Impfungen müssen vorhanden sein oder ggf. aufgefrischt werden. Die Überprüfung der erforderlichen Impfungen findet gemäß Ständiger Impfkommission (STIKO) durch die Arbeitsmedizin statt (keine hausärztliche Impfbescheinigung oder ärztliches Attest).

Stand Mai 2022

Hybride Lernformate in der Rettungsdienstschule

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– Julia Schäffer
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