Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist eine neu gestaltete Ausbildung, die 2020 deutschlandweit eingeführt wurde. Sie verbindet die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege.
Ziel der generalistischen Ausbildung ist es, Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen zu erkennen und handzuhaben, die durch Krankheit, Behinderung oder im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungsphase beeinträchtigt sind. Dementsprechende Pflegemaßnahmen sollen von Auszubildenden geplant, durchgeführt und bewertet werden.
Vermittelt werden Fähigkeiten zur Patientenbeobachtung, Pflege, Beratung und Anleitung in Gesundheitsvorsorge und -förderung und Wiederherstellung von Gesundheit. Dabei wirken die Auszubildenden bei medizinischen Maßnahmen der Behandlung von Krankheiten mit und führen eigenständig ärztlich veranlasste Anordnungen durch. Darüber hinaus lernen sie das Einleiten von lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen einer Ärztin oder eines Arztes.
Die theoretische Ausbildung findet in Block-Unterrichten statt und umfasst mindestens 2.100 Unterrichtsstunden. In Form von praktischem und theoretischem Unterricht werden unter anderem pflegerische Tätigkeiten, Anatomie und Physiologie, Ethik und Recht, sowie z.B. die Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten durchgeführt.
Begleitet wird die praktische Ausbildung an den Einsatzorten durch die Lehrerinnen und Lehrer der Akademie für Gesundheitsberufe. Die Verknüpfung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten erfolgt außerdem durch Anleitungen der Praxisanleiter*innen in den jeweiligen Kliniken. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden und erfolgt in den Mühlenkreiskliniken, der ambulanten und Langzeit-Versorgung und weiteren kooperierenden Einsatzbereichen im jeweiligen örtlichen Umfeld der Mühlenkreiskliniken.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung kann in der Generalistik ein Vertiefungseinsatz in einem der folgenden Bereiche gewählt werden:
Ein Vertiefungseinsatz ist keine Bedingung für eine spätere Berufstätigkeit in dem entsprechenden Bereich. Er schließt eine spätere Berufstätigkeit in einem anderen Pflegebereich nicht aus.
Die Wahl des Vertiefungseinsatzes steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Die Entscheidung für einen Bereich wird zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Beginn: Jährlich zum 1. April, 1. August und 1. Oktober
Dauer: 3 Jahre
Übernahmegarantie: Mit dem Start der Ausbildung erhalten alle Auszubildenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Ausbildung.
Voraussetzungen:
Prüfungen:
Nach zwei Drittel der Ausbildungszeit wird eine schulische Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende der Ausbildung erfolgen eine praktische sowie drei schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung in der generalistischen Pflegeausbildung richtet sich nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst.
Stand: 01.03.2024
1. Ausbildungsjahr | 1340 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1400 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1500 Euro |
Nach der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Pflegefachkräfte können sich zum Beispiel
Außerdem sind Fachweiterbildungen möglich, z.B.
Des Weiteren kann auch ein Studium an die Ausbildung angeschlossen werden. Beispielhafte Studiengänge:
Ansprechpartner:
Oliver Neuhaus (Direktor der Akademie für Gesundheitsberufe/Schulleitung Pflegefachschule)
Anke Sorhage (Stellvertretende Schulleitung Pflegefachschule)
Bitte sende deine Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf, beglaubigter Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. des Abschlusszeugnisses und ggf. Praktikumsnachweisen per E-Mail oder per Post an:
Akademie für Gesundheitsberufe
Johansenstraße 6, 32423 Minden
akademie(at)muehlenkreiskliniken.de
Alternativ kannst du uns deine Bewerbung auch über unser Bewerberformular zukommen lassen