Medizinproduktesicherheit

Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinpro­dukte-Betreiberverordnung) hat der*die Beauftragte in einem Krankenhaus folgende Aufgaben:

  • Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller*innen und Vertreiber*innen im Zusammen­hang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von not­wendigen korrektiven Maßnahmen
  • Die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- ­und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den*die Verantwortliche*n nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitsein­richtungen

Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist gemäß § 6 Abs. 1 MPBetriebV (Medizinpro­dukte-Betreiberverordnung) bestellt. Sie erreichen den*die Beauftragte*n wie folgt:

Postalisch:
Mühlenkreiskliniken AöR 
Medizinproduktesicherheit
Hans-Nolte-Straße 1
32429 Minden

Per E-Mail: Medizinproduktesicherheit[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

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