Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit

Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet, eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit zu benennen.

Aufgaben

Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist die zentrale Ansprechstelle der Einrichtung und übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner*in für Behörden, Hersteller und Vertreiber bei Meldungen zu Risiken von Medizinprodukten sowie bei Sicherheits- und Korrekturmaßnahmen
  • Sicherstellung und Koordination der gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Mitwirkungspflichten
  • Überwachung und Koordination der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in der Einrichtung
  • Unverzügliche Meldung mutmaßlich schwerwiegender Vorkommnisse an die zuständige Bundesoberbehörde gemäß § 3 Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)

Kontakt

Mühlenkreiskliniken (AöR)

Medizinproduktesicherheit

Hans-Nolte-Straße 1

32429 Minden

 

Für eine schnelle und strukturierte Bearbeitung bitten wir, Anfragen bevorzugt per E-Mail zu senden:

medizinproduktesicherheit[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

 

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