Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet, eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragte*n für Medizinproduktesicherheit zu benennen.
Aufgaben
Der*die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist die zentrale Ansprechstelle der Einrichtung und übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner*in für Behörden, Hersteller und Vertreiber bei Meldungen zu Risiken von Medizinprodukten sowie bei Sicherheits- und Korrekturmaßnahmen
- Sicherstellung und Koordination der gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Mitwirkungspflichten
- Überwachung und Koordination der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in der Einrichtung
- Unverzügliche Meldung mutmaßlich schwerwiegender Vorkommnisse an die zuständige Bundesoberbehörde gemäß § 3 Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
Kontakt
Mühlenkreiskliniken (AöR)
Medizinproduktesicherheit
Hans-Nolte-Straße 1
32429 Minden
Für eine schnelle und strukturierte Bearbeitung bitten wir, Anfragen bevorzugt per E-Mail zu senden:
medizinproduktesicherheit[at]muehlenkreiskliniken[dot]de
