-Stand 1. November 2022-
Die Krankenhausgebäude in Lübbecke und Bad Oeynhausen sind baulich in einem nicht mehr zeitgemäßen schlechten Zustand. Es sind hohe Investitionsmittel notwendig, um die Gebäude baulich zu sanieren. Der Sanierungsbedarf erstreckt sich auf viele Bereiche: Wasserleitungen, Lüftung, Brandschutz, Stromleitungen, medizinische Gase, Fenster, Sanitär, Fassade, Dach und vieles weitere.
Theoretisch ja. Um die Kosten zu ermitteln, sind Berechnungen von Architekt*innen durchgeführt worden. Am Krankenhaus Lübbecke und am Medizinischen Zentrum für Seelische Gesundheit (ZSG) ist ein Sanierungsbedarf von 155 Millionen Euro (Stand 12/2019). Die Berechnung der Sanierungskosten des Krankenhauses Lübbecke und des Zentrums für Seelische Gesundheit finden Sie hier. Im September 2023 wurden die Ergebnisse eines weiteren vertieften Sanierungsgutachten eines renommierten Architekturbüros für Krankenhäuser veröffentlicht. Das Gutachten spricht von Sanierungskosten in Höhe von 216 Millionen Euro (inkl Baukostensteigerung und Zinseszins). Das Gutachten finden Sie hier. Am Krankenhaus Bad Oeynhausen sind Sanierungskosten in Höhe von 115 Millionen Euro (Stand 5/2018) und an der Auguste-Viktoria-Klinik (AVK) von 70 Millionen Euro ermittelt worden.
Die Sanierungskosten wurden nach der DIN 276 über die Bruttogeschossfläche ermittelt. Die Norm wird im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage für Architekten und Ingenieure genutzt. Beteiligt an der Ermittlung waren folgende Planungsbüros: B+K Bauplanung GmbH, Schöder und Partner, Domotec GmbH und das Architekturbüro Nickl & Partner Architekten.
Die Kosten für Sanierungen sind immens. Gleichzeitig haben die Gebäude in ihrer Grundstruktur Defizite, die auch durch eine Sanierung nicht beseitigt werden könnten. Insbesondere das Krankenhaus Lübbecke hat eine sehr solide und feste Grundstruktur mit vielen tragenden und massiven Wänden. Diese schränken etwaige Sanierungsmaßnahmen stark ein. Es fehlt an Platz auf den Stationen für eine optimale Stationsgröße mit der optimalen Zimmer- und Nasszellengröße. Die einzelnen Bereiche Notaufnahme, Intensivstation, Kreißsaal, OP und Diagnostikzentrum können zwar einzeln in sich saniert und ertüchtigt werden, aber aufgrund des Grundrisses nicht in eine den heutigen Ansprüchen genügende Anordnung gebracht werden. Kurze Zeiten und kurze Wege retten Leben.
Ein weiterer Grund ist, dass es gesellschaftlicher und politischer Wille ist, die stationäre Krankenversorgung zu verändern. Niemand liegt gerne im Krankenhaus. Deshalb werden die Krankenhausaufenthalte immer kürzer. Der Katalog für Ambulantes Operieren wird von Jahr zu Jahr länger. Diese neuen Anforderungen an die Dienstleister*innen im Gesundheitswesen benötigen andere Strukturen: weniger Betten, dafür mehr Diagnostikräume, mehr Wartebereiche, mehr Eingriffsräume.
Diesen geänderten Anforderungen hat die Landesregierung NRW im neuen Krankenhausplan 2022 Rechnung getragen. Erstmals verabschiedet sich eine Landesregierung von dem Planungsinstrument „Bett“ und führt sogenannte „Leistungsgruppen“ ein. Gleichzeitig wird erstmals eine Soll-Zeit zur Erreichung eines Grundversorgers genannt: die vielzitierten 20 Minuten für 90 Prozent der Bevölkerung. Diese neue Planungssystematik gilt unter Experten als Meilenstein für die Veränderungen im Gesundheitssektor.
Landes- und Bundesregierung setzen Anreize, damit sich Krankenhäuser auf diese veränderten Anforderungen einstellen. Sie belohnen in einem Förderprogramm Konzentration, den Abbau von Doppelstrukturen und Standortschließungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Grundversorgung in der Region.
Nach dem hcb.-Gutachten aus dem Jahr 2023 mit kleineren Neubauten sind Kosten in Höhe von etwa 356,5 Millionen Euro angesetzt.
Nach den ersten Planungen aus dem Jahr 2021 war man noch von Kosten in Höhe von 528 Millionen Euro ausgegangen.
Das Land NRW hat den Mühlenkreiskliniken nach einem ertsen Antrag bis zu 178 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht gestellt. Aktuell wird nach dem Beschluss des Kreistags im November 2023 ein aktualisierter Förderantrag vorbereitet. Da die Förderkriterien Konzentration und Spezialisierung in dem neuen Konzept noch stärker zum Tragen kommen, gehen die Mühlenkreiskliniken im Grundsatz von einer Förderfähigkeit des Konzeptes auf. Parallel laufen Gespräche mit dem MAGS sowie der zuständigen Bezirksregierung.
Der nächste Schritt ist die Beauftragung der Planungsphase HOAI 3. Darin wird raumscharf die Bauplanung präzisiert. Anschließend steht eine genauere Kostenberechnung zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage kommt es zu massiven Verschiebungen auf den Weltmärkten und im Bausektor. Im Grundsatz wird mittelfristig von einer Normalisierung der Preise ausgegangen. Es gilt, die Lage weiter zu beobachten. Allerdings haben die Baupreissteigerungen auch großen Einfluss auf mögliche Sanierungskosten. Der Baupreiskostenindex und der Sanierungskostenindex sind in der Vergangenheit laut Statistischem Bundesamt weitgehend parallel gestiegen.
Nein, es gibt keinen Baubeschluss. Der Kreistag und der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken haben lediglich in Grundsatzbeschlüssen die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, den vorgeschlagenen Weg mit zwei Krankenhausneubauten zu verfolgen. Jetzt werden die notwendigen weiteren Planungen vorgenommen auf deren Grundlage dann ggf. finale Bauentscheidungen getroffen werden können.
Im Grundsatz keine. Die Mühlenkreiskliniken sind bislang keine finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den geplanten Neubauten eingegangen, die über die üblichen Fachplanungs- und Beratungskosten hinausgehen. Mit der vom Verwaltungsrat beschlossene Beauftragung der nächsten Planungsphase HOAI3 werden die üblichen Honorarsätze fällig. Eine europaweite Ausschreibung für die Planungsphase HOAI3 wird aktuell vorbereitet. Auch nach der Beauftragung der HOAI3-Planung ist noch keine finale Bauentscheidung getroffen. Die finanziellen Verpflichtungen belaufen sich bis dahin auf die angefallenen Planungs- und Beratungskosten.
Für das Lübbecker Land wurde in einem Kreistagsbeschluss am 31. Oktober 2022 ein Grundstück an der Gabelhorst in Espelkamp ausgewählt. Zuvor wurde von einem Fachberater ein Pflichtenheft sowie eine Bewertungsmatrix erstellt. Beides wurde am 1. Februar 2022 öffentlich im Kreistag beraten und einstimmig beschlossen. Die Städte waren aufgerufen, geeignete Grundstücke vorzuschlagen. Diese wurden bewertet und dem Kreistag am 9. Juni 2022 vorgelegt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2022 vier Grundstücke in die engere Wahl genommen - je zwei aus Lübbecke und Espelkamp. Diese vier Grundstücke wurden vertieft geprüft. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier. Informationen zu den Grundstücken in der vertieften Auswahl finden Sie hier.
In der Kreistagssitzung am 31. Oktober 2022 wurde dann vom Kreistag mehrheitlich nach intensiver und vertiefter Prüfung das Grundstück an der Gabelhorst in Espelkamp ausgewählt. In dem Beschluss wurde zudem festgelegt, dass ein vier Hektar großes Waldstück sowie ein Grünstreifen entlang der B239 nicht gerodet werden darf. Als Ausgleichmaßnahme wurde eine dreifache Wiederaufforstung festgelegt.
Geplant sind 310 bis 360 Betten in Lübbecke, davon 140 bis 160 in der Psychiatrie und Psychosomatik, und 80 bis 100 Betten in Bad Oeynhausen.
Der Plan sieht eine Konzentration von vier ehemaligen Krankenhausstandorten an zwei neuen Standorten vor. Nach jetzigem Stand würden drei Krankenhäuser anschließend leerstehen. Nachnutzungskonzepte gibt es aktuell noch nicht. In Rahden ist eine Weiternutzung als ambulantes Gesundheitszentrum denkbar. Die Mühlenkreiskliniken sind Eigentümer der Gebäude und Grundstücke und werden entsprechende Pläne zur gegebenen Zeit erarbeiten.
Expert*innen gehen von einer Bauzeit von zehn bis 15 Jahren im laufenden Betrieb aus. Dabei entstehen Baulärm, Dreck und viele weitere Unannehmlichkeiten für Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und Besucher*innen. In Lübbecke muss aufgrund der besonderen Architektur und des Versorgungsnetzes strangweise vorgegangen werden. Das bedeutet, dass auf allen Etagen gleichzeitig gearbeitet werden muss.
Diese jahrelangen Bauauswirkungen würde insbesondere Patientinnen und Patienten der Universitätsklinik für Psychiatrie und der Universitätsklinik für Psychosomatik stark beinträchtigen, da Reizarmut und Ruhe ein wesentlicher Bestandteil der Therapie sind. Baulärm ist nach Angaben unsere Klinikdirektoren im höchsten Maße kontraproduktiv.
Das Krankenhaus Lübbecke hat zudem eine bundesweite Vorreiterrolle im Bereich demenzsensibles Krankenhaus. Auch hier gefährdet eine jahrzehntelange Sanierungsphase therapeutische Maßnahmen.
Gleiches gilt für die Zertifizierung als Babyfreundliches Krankenhaus durch die WHO. Durch die Zertifizierung wird dem Krankenhaus Lübbecke eine stillfreundliche und ruhige Atmosphäre attestiert. Viele Frauen aus der näheren und weiteren Umgebung suchen sich aus diesem Grund das Krankenhaus Lübbecke aus, um ihr Kind auf die Welt zu bringen. Eine permanente Baustellenatmosphäre würde dieses Alleinstellungsmerkmal des Kreißsaales Lübbecke gefährden.
Nein, da die Kubatur – also der Grundriss – nicht geändert werden kann. Insbesondere das Krankenhaus Lübbecke hat viele tragende und massive Wände. Diese schränken auch etwaige Sanierungsmaßnahmen stark ein. Es fehlt an Platz auf den Stationen für eine optimale Stationsgröße mit der optimalen Zimmer- und Nasszellengröße. Die einzelnen Bereiche Notaufnahme, Intensivstation, Kreißsaal, OP und Diagnostikzentrum können zwar einzeln in sich saniert und ertüchtigt werden, aber aufgrund des Grundrisses nicht in eine den heutigen Ansprüchen genügende Anordnung gebracht werden. Kurze Wege bedeuten Leben. Eine Sanierung wird keine optimalen, den heutigen Bedürfnissen an Medizin und Pflege angepassten Strukturen schaffen können. Die nicht angepassten Strukturen führen zu Mehrarbeit für die Mitarbeitenden.
Gefördert werden die Konzentration und Bündelung von medizinischen Leistungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Versorgung in der Fläche. Eine Sanierung im Bestand ist nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht förderfähig. Es wird die Änderung der Versorgungsstruktur gefördert, nicht die Sanierung des Status Quo.
Die Schließung des Krankenhauses Rahden wäre ggf. über den Fördertatbestand „Schließung“ förderfähig. Hier gäbe es Fördermittel in Höhe von 8.500 Euro je geschlossenem Krankenhausbett (Gesamt: 595.000 Euro). Da dies dem politischen Ziel der wohnortnahen Grundversorgung innerhalb von 20 Minuten widerspricht, haben die Mühlenkreiskliniken diese Förderung beim Land NRW nicht beantragt.
Ja, das stimmt. Ein Neubau ist nach den jetzigen Erkenntnissen bei einer Lebenszyklusbetrachtung (vom Neubaus bis zum Abriss) immer CO2-intenisver als die Sanierung von Altbauten. Allerdings werden die neuen Gebäude so energieeffizient wie möglich gestaltet, so dass der eigentliche Betrieb deutlich energieeffizienter und umweltschonender ist. Als Standard gilt hier Green Hospital, also ein extrem energiesparendes Gebäude.
Auch das stimmt. Für den Neubau im Lübbecker Land werden zusätzliche Fläche versiegelt werden müssen. Das Grundstück des jetzigen Krankenhauses Lübbecke kann je nach Nachnutzungskonzept ggf. wieder entsiegelt werden.
Da es noch keine Nachnutzungskonzepte gibt, wurden pauschal Abriss- und Entsiegelungskosten unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen in den Neubaukosten berücksichtigt. Dabei werden von dem erwarteten Verkaufserlös die Abrisskosten sowie der Restbuchwert abgezogen.
Nachnutzungskonzepte für die einzelnen Standorte werden rechtzeitig erarbeitet.
Ja. Im niedersächsischen Nachbarkreis werden drei Krankenhäuser in einem zentralen Krankenhaus in Twistringen fusioniert. Mit einem nördlich gelegeneren Klinikum Lübbecker Land bieten wird den in der Grenzregion zu NRW-lebenden Niedersachsen einen Regelversorger mit Spezialdisziplinen in annehmbarer Entfernung an.
Relevant für die Auswahl eines Krankenhauses durch Patientinnen und Patienten ist die medizinische und pflegerische Versorgungsqualität. Die wollen wir durch die Zusammenlegung steigern. Insofern sehen wir keine Gefahr einer Patientenabwanderung durch in Zusammenlegung.
Bei einer etwaigen 10- bis 15-jährigen Sanierungsphase ist jedoch zu befürchten, dass Patientinnen und Patienten aufgrund der jahrelangen Baueinschränkungen ein Krankenhausstandort meiden. Diese Erfahrungen haben bereits viele Krankenhäuser gemacht, die Generalsanierungsphasen im laufenden Betrieb durchlaufen haben.
Nein. Die Rettungswachen im Kreis Minden-Lübbecke – also der Startpunkt der Rettungswagen – sind von den Plänen nicht betroffen. Moderne Rettungswagen sind mittlerweile medizintechnisch wie Intensiveinheiten ausgestattet.
Aktuell wird ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Mühlenkreiskliniken auf Grundlage des hcb.Gutachtens erstellt. Über das Gesamtkonzept soll der Kreistag am 27. November 2023 beraten und entscheiden. Anschließend wird die Ausschreibung der Architektenleistung nach HOAI3 vorbereitet. Für den Förderantrag muss die HOAI 3 Planung bis Ende 2025 vorliegen.