Abrechnung

Kernaufgabe der Mühlenkreiskliniken ist es, die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Neben der stationären Behandlung werden aber auch ambulante und teilstationäre Leistungen angeboten, die von der Abteilung Abrechnung bearbeitet werden.

    Über die Abteilung

    In deutschen Krankenhäusern werden Patient*innen medizinisch gesehen auf zwei, maximal drei Arten behandelt: stationär, ambulant und ggf. teilstationär.

    In der Abrechnung ist das deutlich komplizierter und hängt damit zusammen,

    • wie die Patient*innen versichert sind (gesetzlich, privat, bg-lich, etc.),
    • wie sie administrativ im Krankenhaus aufgenommen wurden (ambulant, stationär, ambulante Operation, tagesklinisch, teilstationär etc.),
    • ob für eine ambulante Leistung eine Zulassung oder Ermächtigung besteht,
    • ob bestimmte Leistungen im Rahmen der Entgeltverhandlungen stationär erbracht werden können,
    • u.v.m.

    Die Kernleistung der Krankenhäuser in den Mühlenkreiskliniken ist mit großem Abstand die stationäre Behandlung. Die Abrechnung erfolgt im somatischen Bereich seit einigen Jahren mit den Fallpauschalen den G-DRG-Systems und im psychiatrischen Bereich seit dem Jahr 2014 mit den Pauschalen des PEPP-Systems. Bei beiden Abrechnungsarten erfolgt die Rechnungsschreibung und der Versand der Rechnungen, aufgrund der Menge zu übermittelnder Daten, fast ausschließlich auf elektronischem Wege, über den sog. Datenträgeraustausch nach §301 mit den Kostenträgern.

    Weitere wichtige Abrechnungsarten in den Krankenhäusern sind z.B. das Ambulante Operieren und die Abrechnung vorstationärer Leistungen, die ebenfalls gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden, erstere über das Tarifwerk des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), letztere über bundesweit einheitliche Pauschalen. Die ambulante Notfallbehandlung in den Notaufnahmen unserer Krankenhäuser erfolgt auch mit dem EBM, dieses Mal aber gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Abrechnung der stationären und ambulanten Leistungen bei Privatpatient*innen sowie Konsile für andere Krankenhäuser erfolgen über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die Abrechnung der berufsgenossenschaftlichen Leistungen über die UV-GOÄ. Über Sondervereinbarungen werden Leistungen des SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrums), der PIA (Psych. Institutsambulanz), der Kinderspezialambulanzen und des ASV (Allgemeine Spezialfachärztliche Versorgung) berechnet. Im Bereich der Apotheke, Phys. Therapien und der Techn. Orthopädie erfolgen Heil- und Hilfsmittelabrechnungen.

    Und so erfordert fast jede Form der Behandlung eine eigene Abrechnungsart mit eigenem Tarifwerk. 

    Zu den weiteren Aufgaben der Abrechnung gehören:

    • die Kostensicherung, z.B. bei nicht versicherten Patient*innen,
    • die Kommunikation mit den Kostenträger über den Datenträgeraustausch,
    • die Abrechnung von Wahlleistungen (1-Bettzimmer-Zuschläge, 2-Bettzimmer-Zuschläge, Begleitpersonen),
    • die Begleitung und Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Durchsetzung unserer Forderungen,
    • die Kommunikation mit den Kostenträgern hinsichtlich Kostenübernahmen,
    • die Führung und Bearbeitung der EDV-Stammdaten für die Abrechnung im KIS-System (Krankenhausinformationssystem),

    die Unterstützung der medizinischen Bereiche bei der Patientenführung und Dokumentation im KIS-System sowie bei der Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften (z.B. Telematikinfrastruktur),

    • die Unterstützung des Controllings bei der monatlichen Berichterstattung und der Erstellung des Wirtschaftsplans,
    • u.v.m.

    Aufgabe der Mitarbeitenden der Abrechnung ist es, die im Krankenhaus erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig, zeitnah und korrekt in eine Rechnung zu schreiben. Diese Rechnungsschreibung erfolgt meistens dann, wenn der*die Patient*in schon nicht mehr im Krankenhaus ist. Wie auf der Eingangsseite unserer Abteilung dargestellt, ist die Leistung der Abrechnung erst am Ende der Behandlungsfälle angesiedelt. Entsprechend sind die Mitarbeiter der Abrechnung insbesondere auf eine gute Zuarbeit aller, an der Behandlung der Patient*innen vor ihnen, beteiligten Berufsgruppen angewiesen. So sind falsche und unvollständige administrative Aufnahmedaten ebenso problematisch wie fehlende und unvollständige medizinische Dokumentationen. Beide führen zu höherem Verwaltungsaufwand und Verzögerungen in der Abrechnung, ggf. auch mit dem Ergebnis, dass Leistungen dann gar nicht abgerechnet werden können.

     

    Ihre Ansprechpartnerin

    Claudia Schulte-Bredemeier
    Abteilungsleitung

    E-Mail: claudia.schulte-bredemeier[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

    Die Abrechnung ist in den Mühlenkreiskliniken zentral organisiert. Die Mitarbeiter des Bereichs sind dezentral auf die Standorte verteilt, versehen jedoch ihre Tätigkeiten aufgabenbezogen und standortübergreifend.
    Sie können gerne Ihre Fragen richten an: abrechnungshotline[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

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