Grundsatzbeschlüsse

Am 23. Juni 2022 hat der Kreistag mehrheitlich Grundsatzbeschlüsse zu den Neubauplänen der Mühlenkreiskliniken gefällt. Die Grundsatzbeschlüsse beziehen sich auf

 

  1. die Abgabe eines modifizierten Förderantrags
  2. die Finanzierung
  3. den Standort des Klinikums Lübbecker Land
  4. ein Bekenntnis zur dauerhaften öffentlichen Trägerschaft der Mühlenkreiskliniken

Der Verwaltungsrat hat am 24. Juni 2022 die Beschlüsse des Kreistages bestätigt.

Beschluss zur Finanzierung

Der Eigenanteil der Mühlenkreiskliniken an den Gesamtkosten wurde vom Kreistag auf 70 Millionen Euro gedeckelt. Die übrigen Kosten sollen durch die jährliche Einsparung von einem Prozent aus dem Kreishaushalt sowie im übrigen aus der Erhöhung der Kreisumlage gedeckt werden. Zudem soll es weitere Gespräche mit dem Land über weitere Förderungsmöglichkeiten geben.

Beschluss zur Grundstücksauswahl

Vier Grundstücke aus der ersten Auswahlrunde werden gleichrangig in der zweiten Auswahlrunde geprüft. Es handelt sich um die Lübbecker Grundstücke „Unter’m Jockweg“, „Auf der Masch“ sowie um die Espelkämper Grundstücke „Gabelhorst“ und „Groß-Greben-Ding“. Geprüft werden soll, ob die Grundstücke grundsätzlich verfügbar sind und Planungsrecht hergestellt werden kann. Auch die Umweltverträglichkeit soll hierbei eine Rolle spielen.

Abgabe des modifizierten Förderantrags

Bis zum 15. Juli muss der modifizierte Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster eingegangen sein. Das Land NRW hat in seiner ersten Antwort auf den Förderantrag Geldmittel in Höhe von bis zu 178 Millionen Euro in Aussicht gestellt und einige Hinweise zu notwenigen Anpassungen des Antrags gegeben. Die Hinweise beziehen sich auf Fördertatbestände und in den Förderbedingungen vorgeschriebene Förderquoten. Informationen zum Förderantrag sowie zur Antwort des Landes NRW  finden Sie hier. Auch das Antwortschreiben des Landes NRW  finden Sie hier im Original.   

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