Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d), Pflegefachkraft (m/w/d), Anästhesietechnische*r Assistent*in (m/w/d) oder Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in Intensiv und Anästhesie (m/w/d)

Die Mühlenkreiskliniken suchen für die Anästhesiepflege im Krankenhaus Bad Oeynhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützung.

Ihre Aufgaben

  • Anästhesiepflege an den beiden Standorten in Bad Oeynhausen (Krankenhaus Bad Oeynhausen und Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen)
  • Betreuung und Fürsorge für unsere Patient*innen in den OP-Abteilungen und in den beiden Aufwachräumen
  • Teilnahme an den Ruf- und/oder Bereitschaftsdiensten nach erfolgreicher Einarbeitung
  • Arbeit in einem vielseitigen Einsatzspektrum und Zusammenarbeit in einem aufgeschlossenen und kollegialen Team

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachkraft oder Anästhesietechnische*r Assistent*in
  • Erfahrung in der Anästhesiepflege wäre wünschenswert
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Fachweiterbildung in der hauseigenen Ausbildungsakademie der Mühlenkreiskliniken
  • Fachliche und soziale Kompetenz sowie wirtschaftliches Handeln
  • Qualitätsbewusstsein und Organisationsgeschick
  • Motivation und Engagement in Verbindung mit Freude an der Arbeit im Team in einem interdisziplinären Umfeld

Unser Angebot

  • Ein unbefristeter Arbeitsplatz
  • Ein aufgeschlossenes und kollegiales Team
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf/familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Gutes Einarbeitungskonzept
  • Möglichkeit zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen
  • Eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zu EG P 9 TVöD-K mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungens

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:

bewerbung(at)muehlenkreiskliniken.de
oder Mühlenkreiskliniken AöR, Bewerbermanagement,
Hans-Nolte-Straße 1, 32429 Minden

Für Rückfragen steht Ihnen Irene Töws, Pflegedirektorin, unter der Telefonnummer 0 57 31 / 77 13 61 zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen und von Schwerbehinderten werden im Interesse der beruflichen Gleichstellung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Gesetzes über Teilzeitarbeit kann diese Stelle auch als Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden

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